Hotelportale:Immer Ärger mit Bonn

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Das Bundeskartellamt geht gegen die Internet-Plattform Booking.com vor. Deren Bestpreis-Klausel missfällt den Wettbewerbshütern.

Von Caspar Busse, München

Es war kurz vor Weihnachten 2015, als Andreas Mundt noch ein ziemlich langwieriges Verfahren zu Ende brachte. Der Präsident des Bundeskartellamts in Bonn verkündete, dass dem Hotelportal Booking.com die sogenannte Bestpreis-Klausel untersagt werde. Bislang durften Hoteliers ihre Zimmer nirgends billiger anbieten als bei der Internetplattform aus Amsterdam, so sahen es die Verträge mit Booking.com vor. Außerdem mussten sie beste Zimmerverfügbarkeit und günstigste Buchungs- und Stornierungsbedingungen garantieren. Das aber verstoße gegen Wettbewerbsregeln, so das Kartellamt. Die Klauseln seien nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Kunden, sagte Mundt: "Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden."

Das sehen die Niederländer völlig anders. "Der Kunde wird durch unsere Bestpreis-Regelungen nicht benachteiligt. Der Preis ist ein sehr wichtiges Element in unserem Angebot", sagt Konzernchefin Gillian Tans der Süddeutschen Zeitung. Das Unternehmen musste nach der Untersagung die Klauseln in Deutschland streichen, will sich aber nicht geschlagen geben. "Booking geht juristisch gegen die Entscheidung vor, aber das kann natürlich länger dauern, vielleicht bis zu zwei Jahre", sagt Tans, und fügt selbstbewusst an: "Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Einigung kommen werden."

Den Fall muss jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden

Für eine Beschwerde in Sachen Wettbewerbsrecht ist der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf zuständig, der zuletzt im Fall Tengelmann-Edeka Schlagzeilen machte. Das OLG prüft den Fall Booking derzeit, ein Antrag von Booking.com, die Untersagung auszusetzen, wurde abgelehnt. "Wir warten auf den Gerichtsentscheid", sagt ein Sprecher des Kartellamtes. Booking-Konkurrent HRS hatte bereits beim OLG gegen eine ähnliche Untersagung der Bestpreis-Regel geklagt, war damit aber gescheitert. Das Kartellamts-Verfahren gegen den Wettbewerber Expedia läuft noch.

Booking.com dringt darauf, dass in Europa einheitliche Bedingungen gelten. "Für uns ist sehr wichtig, dass wir in allen Ländern Europas in derselben Art und Weise arbeiten können", sagt Tans. Dies sei nach der Entscheidung des Bundeskartellamts aber nicht gegeben: "Wir wollen einheitliche Regelungen für ganz Europa und weltweit. Viele Wettbewerbsbehörden sehen den Fall nicht so streng wie das Bundeskartellamt." In einigen europäischen Ländern wie Schweden oder Italien müssen die Hotels lediglich garantieren, dass sie selbst die Preise von Booking.com nicht unterbieten, andere Vermittler können jedoch billiger sein. Auch dies beanstandet das Bundeskartellamt, weil so Hotels wettbewerbswidrig behindert würden.

Tans betont, dass es sehr wohl Wettbewerb bei Hotelbuchungen gebe. "In unserem Geschäft gibt es sehr viele Konkurrenten da draußen", sagt die Booking-Chefin. In Deutschland hatte das Unternehmen zuletzt HRS als Marktführer abgelöst und liegt auch weit vor Seiten wie Expedia oder hotel.de. Der Marktanteil von Booking wird in Deutschland auf etwa 70 Prozent geschätzt. Nach Angaben des Hotelverbands Deutschland wird insgesamt bereits jede fünfte Buchung über ein Hotelbuchungsportal getätigt, die Tendenz ist deutlich steigend. Überraschend oft werden heute Hotelzimmer auch noch per Telefon reserviert. In Deutschland gibt es etwa 31 000 Hotelbetriebe.

© SZ vom 10.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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