Hochzeitssaison:Ganz unromantisch

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Start in ein gemeinsames, vielleicht sogar günstigeres Leben. (Foto: Jörg Buschmann)

Brautpaare sollten nicht nur die Feier planen. Auch der Alltag danach gehört gut vorbereitet.

Von Berrit Gräber

Was gibt es nicht alles zu organisieren, wenn zwei Menschen heiraten wollen: Schon Monate vorher wird nach dem passenden Lokal Ausschau gehalten, nach dem schönsten Brautkleid, dem ausgefallensten Hochzeitsauto. Gästeschar, Einladungskarten, Geschenke-Wunschliste und die Flitterwochen müssen geplant werden. Auch dieses Jahr werden sich voraussichtlich wieder mehr als 380 000 Paare bundesweit das Jawort geben. Aber nicht alle von ihnen haben sich auch schon ähnlich intensiv mit den Auswirkungen ihrer Heirat auf die Finanzen beschäftigt. Planungen für den Alltag danach würden gern vertagt oder vergessen, so die Erfahrungen von Bianca Boss, Sprecherin des Bunds der Versicherten (BdV). Doch auch für sperrige Themen wie Finanzen, Steuern oder Versicherungen gehören rechtzeitig die Weichen gestellt. Das ist zwar nicht so romantisch, kann aber viel Geld sparen.

Die Steuerklassen optimieren

Über die Kombination der Steuerklassen bestimmen Hochzeiter mit, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vom Gehalt abgeht und wie hoch ihr Netto ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Wahl zwischen drei Optionen: Entweder ein Mix aus Steuerklasse III und V, wenn die Gehälter unterschiedlich hoch ausfallen. Oder IV/IV, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Verdient der besser bezahlte Partner etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens oder mehr, ist der Mix aus den Klassen III und V in der Regel empfehlenswerter als IV und IV. Als dritte Option ist die Kombi IV/IV mit Faktor wählbar. Sie bietet sich ebenfalls bei etwa gleichem Verdienst an, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärt. Wichtig: Ein optimaler Mix der Steuerklassen senkt nicht die Gesamtsteuerbelastung des Paares. Er verschafft dem Paar aber monatlich mehr Spielraum im Geldbeutel und kann Nachzahlungen ans Finanzamt vermeiden. Eine Steuerklassenänderung ist jederzeit möglich, spätestens bis 30. November eines Jahres.

Heiraten kann sich rechnen

Dass sich Heiraten nicht nur der Liebe wegen, sondern auch wegen des Finanzamts lohnt, gilt dann, wenn einer der Eheleute besser verdient als der andere. Sind die Einkünfte etwa gleich hoch, tendiert der Steuervorteil gegen null. Der Grund dafür ist das Ehegatten-Splitting, das auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Dabei kommt das Einkommen des Paares in einen Topf und wird zu gleichen Teilen auf beide verteilt. Der Mehrverdiener rutscht dadurch weniger in die Steuerprogression, also in die überproportional steigende steuerliche Belastung für höhere Einkommen. Werden Eheleute zusammen veranlagt, dürfen die Verluste des einen auch mit den Einkünften des anderen verrechnet werden. Das ist dann möglich, wenn der eine als Angestellter ein festes Salär hat, der andere als Selbständiger öfter mal Miese einfährt und deshalb wenig bis gar keine Steuern zahlen muss. Das Minus des Selbständigen senkt dann die Steuerlast des Paares. Ob nach der Hochzeit eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser ist, kann das Brautpaar mit einer Steuersoftware selbst berechnen oder beim Steuerberater respektive Lohnsteuerhilfeverein abklären.

Achtung, Privatpatient

Hört ein Partner nach der Hochzeit auf zu arbeiten, etwa um Kinder zu betreuen, endet seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Ist sein Partner Kassenmitglied, kann er sich bei dessen Kasse beitragsfrei mitversichern. Anders sieht es aus, wenn der Ehemann oder die -frau privat krankenversichert ist. Dann scheidet eine kostenlose Mitversicherung aus. Der oder die Betroffene muss sich entweder selbst um eine private Krankenversicherung bemühen oder sich freiwillig gesetzlich versichern. Auch letzteres kann ins Geld gehen. Hat etwa die Frau kein eigenes Arbeitseinkommen mehr, nimmt die Krankenkasse die Hälfte des Lohns des Mannes und berechnet auf dieser Basis ihre Beiträge. Sind beide Partner privat versichert, ändert sich nichts - die Prämien bleiben konstant, auch wenn einer nicht mehr arbeitet.

Keinen Cent zu viel zahlen

Hochzeiter müssen eine Namensänderung auch ihren Versicherungen mitteilen. Grundsätzlich sollten sie vorher ihre Policen abgleichen. Das kann ordentlich Geld sparen. Viele Policen wie Rechtsschutz- oder Auslandskrankenversicherung lassen sich problemlos zusammenlegen. Der BdV rät, den jüngeren Vertrag oder den mit dem geringeren Versicherungsschutz aufzuheben und den Partner dann in die Bestandspolice aufzunehmen. Besitzen beide eine Privathaftpflicht, akzeptieren Assekuranzen eine Heirat meist als Kündigungsgrund. Ähnliches kann auch für die Hausratversicherung gelten. Außerordentlich kündigen darf das Paar immer dann, wenn die Prämie nach dem Umzug in eine andere Tarifzone teurer wird, so der BdV. Auch auf die Kfz-Police können Hochzeit und Umzug einen Einfluss haben. Nach der Hochzeit wird oft vergessen, das Bezugsrecht einer Lebens- oder Unfallversicherung zu ändern. Das Umschreiben ist aber ein Muss, wenn sich die Eheleute gegenseitig finanziell absichern wollen. Haben beide eine eigene Police, können sie sich gegenseitig als Begünstigte einsetzen. Nur so bekommt im Todesfall der Hinterbliebene auch die Leistung ausgezahlt. Wichtig ist das Bezugsrecht auch, wenn der neue Mann/die neue Frau schon einmal verheiratet war. Sonst bleibt trotz zweiter Ehe womöglich noch der Expartner begünstigt.

Rechtzeitig kündigen

Zieht ein Partner in die Wohnung des anderen, kann er nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wer zum neu Angetrauten umsiedelt, hat in seiner bisherigen Wohnung aber kein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat. Er muss die festgelegten Fristen berücksichtigen, was bedeutet: Dem Vermieter rechtzeitig Bescheid geben und kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. Mietrechtsexperten empfehlen für die neue gemeinsame Bleibe, dass beide Eheleute den Vertrag unterschreiben. Steht nur einer im Mietvertrag, könnte er den anderen jederzeit auf die Straße setzen, wenn er Tisch und Bett plötzlich doch nicht mehr mit ihm teilen möchte. Außerdem wichtig: Mietet ein Paar gemeinsam, sind auch beide zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn einer bei Trennung auszieht. Für den Vermieter bleiben sie Gesamtschuldner. Zahlt der Ex nach dem Auszug gar nicht mehr oder weniger, muss der andere für den Rest ebenfalls gerade stehen.

Mann weg, Geld weg

Ehepartner müssen finanziell füreinander einstehen, in guten wie in schlechten Tagen. Wird einer arbeitslos oder fällt in die Sozialhilfe, muss der Partner ihn mitversorgen. Geht die Verbindung schief, sind Eheleute ab der Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind theoretisch in den Kindergarten, Mutter und Vater sollen wieder in die Berufswelt zurück. Geschiedene Männer müssen nicht mehr jahrelang für ihre ehemaligen Frauen aufkommen.

© SZ vom 01.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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