Hausratspolice:Versichert gegen Diebe

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Menschen, bei denen eingebrochen wurde, müssen nach dem Vorfall belegen, dass ihnen die gestohlenen Gegenstände auch wirklich gehört haben. Kaufbelege aufbewahren lohnt sich also. (Foto: imago/Kraehn)

Die Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt. Was eine Hausratspolice übernimmt, ob sie auch im Ausland wirkt - und was gilt, wenn man Kriminelle selbst hereinlässt.

Von Friederike Krieger, Köln

Die Tür aufgebrochen, in den Wohnräumen herrscht ein einziges Chaos, der teure Flachbildfernseher ist weg, der Laptop auch, genauso wie der Goldschmuck: Ein Einbruch ist für viele eine schlimme Vorstellung. Und sie wird immer häufiger Realität. Der aktuellen Kriminalstatistik der Polizei zufolge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr um zehn Prozent auf 167 000 Fälle gestiegen. Nach einem Einbruch sind Wertsachen ebenso verschwunden wie das Gefühl von Sicherheit. Inwieweit Versicherungen helfen, zumindest den monetären Schaden auszugleichen: ein Überblick.

Welche Versicherung kommt für die Schäden durch einen Einbruch auf?

Wer hofft, durch eine Wohngebäudepolice ausreichend geschützt zu sein, liegt falsch. Sie schützt nur vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. "Wer keine Hausratversicherung hat, bleibt nach einem Einbruch auf den Kosten sitzen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Hausratversicherer erstatten nicht nur die Kosten, um gestohlene Sachen wiederzubeschaffen, sondern übernehmen zudem die Kosten für Reparaturen aufgebrochener Fenstern und Türen sowie Vandalismusschäden. "Der Kunde muss allerdings nachweisen können, dass er die gestohlenen Sachen auch besessen hat", sagt Boss. Bei teuren Gegenständen sollten Versicherte daher die Kaufbelege gut aufheben. Boss rät zudem, den Hausrat mit Fotos oder Videoaufnahmen zu dokumentieren und diese außerhalb des Hauses oder der Wohnung aufzubewahren, etwa bei Freunden oder im Bank-Safe.

Was ist bei der Hausratversicherung zu beachten?

Kunden sollten die Versicherungssumme in ihrem Hausratvertrag regelmäßig überprüfen, rät Jürgen Maaß, Versicherungsvertreter für die Axa in Berlin. "Schließlich verändert sich der Versicherungswert des eigenen Hausstands mit dazugekauften Gütern mit den Jahren." Ist der Hausrat mehr wert als im Versicherungsvertrag angegeben, im Branchenjargon wird das "Unterversicherung" genannt, kann der Anbieter im Schadenfall die Auszahlung kürzen. "Wenn ein Kunde Hausrat im Wert von 100 000 Euro hat, aber nur eine Versicherungssumme von 50 000 Euro, ist er zu 50 Prozent unterversichert", sagt Maaß. "Der Versicherer übernimmt dann jeden Schaden auch nur zu 50 Prozent." Bei einem Schaden von 40 000 Euro gäbe es dann nur eine Auszahlung von 20 000 Euro. In neueren Hausratpolicen verzichten die Anbieter aber oft auf Abzüge wegen Unterversicherung, wenn der Kunde eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart.

Was ist, wenn man Tür oder das Fenster offengelassen hat und eingebrochen wird?

War die Tür offen, gilt das nicht als Einbruchdiebstahl und der Versicherer muss nicht zahlen, sagt Verbraucherschützerin Boss. Hat der Kunde dagegen vergessen, das gekippte Fenster zu schließen und ein Dieb hebelt es auf, gilt das als Einbruch - weil er sich mit Gewalt Zutritt verschafft hat. "Der Versicherer kann dem Kunden dann aber die Auszahlung kürzen, weil er grob fahrlässig gehandelt hat", sagt sie. Boss empfiehlt, im Vertrag zu vereinbaren, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann gibt es auch bei gekipptem Fenster die volle Entschädigung.

Zahlen Hausratversicherer auch bei Trickdiebstahl?

Immer wieder kommt es vor, dass sich Kriminelle unter einem Vorwand Zutritt zum Haus verschaffen. Sie geben sich zum Beispiel als Handwerker oder Mitarbeiter der Stadtwerke aus. Einer lenkt den Bewohner ab, der andere durchsucht die Wohnräume nach Wertsachen. Wer Opfer von Trickdieben wird, muss den Schaden oft selbst bezahlen. In den meisten Hausratversicherungen ist das nicht abgedeckt, weil die Trickdiebe nicht eingebrochen sind, sondern der Kunde sie freiwillig hereingelassen hat. Einige Versicherer bieten inzwischen allerdings an, Trickdiebstahl mit abzudecken.

Was ist, wenn man auf der Straße bestohlen wird?

Wenn jemanden das Portemonnaie oder das Handy mit Gewalt geraubt wird, ersetzt der Hausratversicherer den Schaden, allerdings nur bis maximal zehn Prozent der Versicherungssumme. Bei Bargeld liegt das Limit meist bei 1000 Euro. Wem Wertsachen in einem Moment der Unaufmerksamkeit aus der Tasche gezogen werden, geht dagegen in der Regel leer aus. "Das ist einfacher Diebstahl, der meist nicht versichert ist", sagt Versicherungsvertreter Maaß. "Der Dieb muss Gewalt anwenden oder damit drohen, damit es als Raub gilt." Um den Raub gegenüber dem Versicherer belegen zu können, müssen Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten.

Leisten Hausratversicherungen auch im Urlaub Schadenersatz?

Ja. Es gelten aber die gleichen Bedingungen wie zu Hause. Kommen Wertsachen aus dem Hotelzimmer weg, gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn es auch Einbruchsspuren gibt. Der Raub von Wertsachen außerhalb des Hotelzimmers ist versichert, einfacher Diebstahl dagegen nicht.

Was ist, wenn Wertsachen aus dem Auto gestohlen werden?

Der Diebstahl von Wertsachen aus dem eigenen Fahrzeug ist meist nur dann versichert, wenn das Auto verschlossen in einem Parkhaus abgestellt war. Parkte das Fahrzeug dagegen auf der Straße, kommt es auf den einzelnen Vertrag an. "In einigen Versicherungsbedingungen sind Diebstähle dann trotzdem abgedeckt, allerdings nur bis zu einer Höhe von 500 Euro", sagt Verbraucherschützerin Boss.

Besteht die Gefahr, dass wegen der steigenden Schäden durch Wohnungseinbrüche die Prämien steigen?

Das ist nicht klar. "Tendenziell ist davon auszugehen, dass die Preise steigen werden", sagt Vermittler Maaß. Verbraucherschützerin Boss rechnet dagegen eher nicht mit steigenden Prämien. Der Grund: In der Hausratversicherung sind auch noch weitere Gefahren versichert wie Schäden durch Sturm oder Feuer. "Sollten jedoch bei den anderen versicherten Gefahren auch mehr Schaden auftreten, dann kann das insgesamt zu einer Beitragssteigerung führen", sagt sie.

© SZ vom 27.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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