Gesetzesnovelle:Mehr Schutz für Kleinanleger

Eine Finanzberatung von Kleinanlegern soll künftig detaillierter dokumentiert werden. So sieht es eine Gesetzesnovelle vor, die im November das Bundeskabinett passieren soll.

Von Cerstin Gammelin

Berlin - Der Schutz von privaten Kleinanlegern soll verbessert werden. Das sieht der Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes vor, mit der eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher ist in Deutschland vorgeschrieben, dass Bankberater ihr Gespräch mit den anlagewilligen Kunden protokollieren. Die Verkäufer von Wertpapieren sollen damit nachweisen, dass sie die Kunden über die Produkte und deren Risiken aufgeklärt haben. Andererseits können Kunden bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Finanzinstitut das Protokoll vorlegen, um Beratungsfehler nachzuweisen.

Künftig sollen diese Beratungsprotokolle durch eine "Erklärung über die Geeignetheit" einer Empfehlung ersetzt werden. Darin wird festgehalten, welches Ziel und welche Präferenzen der Kleinanleger verfolgt - und wie hoch das Risiko ausfällt, das er einzugehen bereit ist. Danach werden die angebotenen Produkte erfasst - und beurteilt, ob diese geeignet sind, die Ziele des Kleinanlegers zu erfüllen. Die Erklärung muss Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden.

Verbraucherschützer hoffen, dass sich durch die Erklärung über die Geeignetheit die Beratungsqualität deutlich verbessert, insbesondere wegen der präziseren Angaben der Banken zu Wertpapieren. Die im Jahr 2010 eingeführten Beratungsprotokolle stehen schon seit längerem in der Kritik. Verbraucherschützer bemängeln, dass die Anlageberatung zu Wertpapieren zwar vorschreibt, dem Kunden Produktinformationsblätter mit klaren Aussagen über Rendite, Risiko und Kosten zu übergeben. Diese Angaben fallen aber meist zu allgemein oder zu kompliziert aus. Die Kreditwirtschaft wiederum kritisiert das Beratungsprotokoll als zu bürokratisch, ohne dass Verbraucher bei Wertpapiergeschäften davon einen größeren Nutzen hätten. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll im November im Bundeskabinett beschlossen werden.

© SZ vom 21.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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