Gesetzesentwurf:Steuervermeidung schwer gemacht

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Das Bundeskabinett will die Steuerschlupflöcher für Konzerne schließen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Ikea tut es, Starbucks auch, ebenso McDonald's und viele andere international aufgestellte Konzerne. Sie verlangen von den Filialen, in denen sie Möbel, Kaffee oder Burger verkaufen lassen, Gebühren dafür, dass diese ihre bekannten Logos nutzen dürfen. Diese Lizenzgebühren sind recht hoch und können von den Filialen als Ausgaben berechnet werden. Der Gewinn schrumpft - und mit ihm die Steuerlast in dem jeweiligen Land. Zugleich fließen die Lizenzeinnahmen an den Firmensitz in einem Land, wo sie entweder gar nicht oder sehr gering besteuert werden. Der beliebte Steuervermeidungstrick ist für jegliche immateriellen Rechte anwendbar, also neben Lizenzen und Markenrechten auch für Patente oder Konzessionen - und unter dem Begriff Patent- oder Lizenzbox bekannt.

Die Neuregelung könnte jährlich 30 Millionen Euro mehr bringen

Zumindest in Deutschland sollen die goldenen Jahre der Patentboxen ab 2018 vorbei sein. Das Bundeskabinett verabschiedete an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf, der konzerninterne Steuervermeidungsmodelle erschweren soll. Die Bundesregierung schiebe der "Gewinnverlagerung über Patentboxen zur reinen Steuergestaltung" einen Riegel vor, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. "Staaten, die derartige Gewinnverlagerungen fördern, können von uns nicht erwarten, dass wir ihre für uns schädliche Praxis unterstützen."

Die Bundesregierung will eine "Lizenzschranke" einführen, mit der die Absetzbarkeit von Lizenzgebühren beschränkt und damit unattraktiv gemacht wird. Derzeit können die Lizenzgebühren vollständig als Ausgaben beim Fiskus als steuermindernd geltend gemacht werden. Ab 2018 kann nur noch ein bestimmter Anteil davon als Ausgabe bilanziert werden. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Sitz des internationalen Konzerns ab, an den die jeweiligen Lizenzgebühren überwiesen werden. Vereinfacht dargestellt, errechnet er sich aus der Differenz des theoretischen Steuersatzes in Deutschland und dem tatsächlich berechneten Steuersatz im Land des Konzernsitzes.

Zahlen für das Starbucks-Logo und damit Steuern vermeiden: Von 2018 an soll das nur noch eingeschränkt möglich sein. (Foto: Krisztian Bocsi/Bloomberg)

Die Lizenzschranke wird allerdings nur unter zwei Voraussetzungen vom deutschen Fiskus angewendet werden. Zum einen dann, wenn der Konzern in einem Land sitzt, das sich nicht den internationalen Vereinbarungen der zwanzig größten Volkswirtschaften (G 20) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Begrenzung der Gewinnverlagerung angeschlossen hat (sogenannte BEPS-Regeln). Oder wenn dieses Land sich zwar zu den BEPS-Regeln bekennt, diese aber ignoriert. In den BEPS-Regeln wurde vereinbart, dass Patent- oder Lizenzboxen, die der reinen Steuervermeidung dienen, bis zum Jahr 2021 abgeschafft werden. Erlaubt werden diese Boxen nur dann, wenn der Konzern in den Staaten, in denen er die Boxen anwendet, auch tatsächlich Forschung betreibt. Das betrifft beispielsweise Pharmakonzerne, die in den Ländern, in denen sie Patentgebühren geltend machen wollen, auch Forschungsabteilungen betreiben müssen.

Schäuble, der sich auf internationaler Bühne für die BEPS-Regeln eingesetzt hatte, zeigte sich zufrieden. "Wir dulden nicht mehr, dass internationale Konzerne ihre Lizenzeinnahmen in Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass es dort einen Forschungsbezug gibt", sagte er in Berlin. Mit dem Gesetzentwurf schreibe die Bundesregierung die Umsetzungen der BEPS-Vereinbarungen fort. Das Bundesfinanzministerium kalkuliert, dass die Neuregelung Bund, Ländern und Gemeinden zusammen jährlich 30 Millionen Euro mehr bringen wird.

Das Gesetz zur Lizenzschranke soll noch vor der Bundestagswahl von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

© SZ vom 26.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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