Geschädigte Anleger:Ermittlung gegen Deutsche Bank

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Das Landgericht Heilbronn wirft der Deutschen Bank Prozessbetrug vor. Nun kümmert sich die zuständige Staatsanwaltschaft um den für das Geldhaus peinlichen Vorgang.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Es ist ein peinliches Urteil für die Deutsche Bank: Anfang Dezember verurteilte das Landgericht Heilbronn das größte deutsche Geldhaus zur Zahlung von 14 300 Euro an einen geschädigten Anleger von Schiffsfonds (Az.: Bi 6 O154 17). Das alleine wäre wohl keine Aufregung wert, schließlich kommt so etwas leider häufiger vor in der Finanzbranche. Die Richter aber rügten die Bank in ihrem Urteil auch noch wegen "versuchten Prozessbetrugs", was eine Straftat ist. Die Bank habe im Prozess abweichende Daten genannt, bei der Frage, wann die Bank dem Anleger den Wertpapierprospekt ausgehändigt habe. Einen Irrtum schloss das Gericht aus.

Die Deutsche Bank hat inzwischen zwar Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nun aber drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn bestätigte den Eingang einer Strafanzeige, woraufhin die Behörde Mitte Januar ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen die Deutsche Bank eröffnet habe (Az.: 57Js 1216/18). Es gebe einen Anfangsverdacht, sagte eine Sprecherin. Bis die Behörde tätig werde, müsse man allerdings den rechtskräftigen Abschluss des Zivilverfahrens abwarten. Sollte die Bank tatsächlich bewusst falsche Tatsachen vorgetragen haben, läge bis zur endgültigen Entscheidung lediglich ein "unbeendeter Betrugsversuch" vor. Der Täter könne den Betrug zum Beispiel noch richtig stellen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

Die Bank hat die Schiffsfonds noch kurz vor Ausbruch der Finanzkrise verkauft

Konkret geht es bei dem Fall um einen Anleger, der mit einem riskanten Schiffsfonds Geld verloren hat. Eigentlich sollen Banken ihren Kunden den Wertpapierprospekt, der alle Risiken benennt, aushändigen, bevor sie investieren. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte aber dokumentiert, dass der Kunde den Wertpapierprospekt erst an dem Tag erhielt, an dem dieser den Schiffsfonds gezeichnet hatte. Das sei zu spät gewesen, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel, der das Urteil erstritten hatte. "Dies wusste die Bank auch, und trotzdem hat sie vor Gericht eine rechtzeitige Prospektübergabe behauptet", sagt Kälberer. Es handele sich dabei nicht um einen Einzelfall. In vielen Fällen hätten Banken mit einer solchen "Prozessstrategie" Erfolg gehabt, so Kälberer. Die besagten Fonds wurden ab Juni 2008, also kurz vor der Finanzkrise, vertrieben. Anstatt von dem Fonds abzuraten und vor den Auswirkungen der Finanzkrise zu warnen, habe man günstige Aussichten für die Schifffahrt dargestellt. Die Kunden seien oftmals Rentner gewesen.

Die Deutsche Bank weist die Vorwürfe zurück. Im Rahmen der Berufung werde sich die Bank gegen den aus ihrer Sicht "unzutreffenden Vorwurf des versuchten Prozessbetruges wehren", sagte ein Sprecher. Man werde sehen, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehme oder den Ausgang des Zivilverfahrens abwarte.

In jedem Fall unterwandern solche Urteile die Bemühungen von Vorstandschef John Cryan, das Geldhaus nach all den Skandalen der vergangenen Jahre als rundum geläutert zu präsentieren. Ein Sprecher sagte, die Bank habe in den vergangenen Jahren vieles verbessert, zum Beispiel, was die zeitgerechte Kooperation mit Behörden anbelange.

© SZ vom 18.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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