Die geplante Einführung des so genannten Verbraucherlandprinzips gefährdet den Internet-Handel in der Euro-Zone dramatisch - besonders der Mittelstand ist betroffen.
Ein geplantes EU-Gesetz sorgt für Wirbel: Wie das Handelsblatt berichtet, könnte die Einführung des so genannten Verbraucherlandprinzips enorme Einschränkungen im Internet-Handel mit sich bringen. Nach diesem Prinzip soll das nationale Recht des ausländischen Kundens gelten - egal ob der Vertragsabschluss telefonisch, per Telefax oder Internet erfolgte.
(© Foto: ddp)
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Nach Angaben des Handelsblatts, sind Hunderttausende von europäischen Unternehmen betroffen - vom Versandhandel über die Banken bis hin zum Tourismus.
Die Folgen seien dramatisch: Wenn etwa ein saudischer Gast von Riad aus über das Internet ein Hotelzimmer in Deutschland buche und in der dortigen Hotelbar Alkohol finde, könnte dieser unter Hinweis auf saudisches Recht, ohne zu zahlen, abreisen.
Verbraucherschutz wird groß geschrieben
Denn nach der Scharia sei der Ausschank von Alkohol verboten, der Vertrag zwischen Gast und Hotel wäre ungültig. Markus Luthe, der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, dazu zum Handelsblatt: "Wenn jeder Gast sein eigenes Recht mitbringt, dann ist unsere Branche am Ende."
Dabei wollen die Eurokraten aus Brüssel mit dem geplanten Gesetz eigentlich nur die Verbraucher vor dem dubiosen Geschäften im Internet schützen. Die EU-Kommission rechtfertige ihre Pläne damit, dass das Verbraucherlandprinzip lediglich nur zum Tragen kommen solle, wenn ein Unternehmen hauptsächlich auf ausländische Kunden spezialisiert sei.
Doch genau darin liege der Knackpunkt: Unternehmen, die im Internet agieren, böten in der Regel ihre Waren und Dienstleistungen international an. Wie das Handelsblatt berichtet, würden die Pläne der EU nach Ansicht der Unternehmen daher eine massive Rechtsunsicherheit schüren.
In der Praxis bedeutet das für die Unternehmen, dass sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die unterschiedlichsten Rechtssysteme anpassen müssten, was einen enormen Kostenaufwand mit sich bringen würde.
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(sueddeutsche.de)
Sparpaket
Ihr seid ja alle auf dem Holzweg!
Bitte nachprüfen auf http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/48&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Es geht nicht um Nationalitäten (siehe famöses Beispiel im Artikel) sondern um Kaufverträge zwischen EU-Mitgliedsstaaten!!!
könnte ich - überspitzt formuliert mit bayerischer Verfassung und dem deutschen Grundgesetz in der Hand bei Rechtsgeschäften mit Unternehmen in verschiedenen Ländern Europas stets darauf lauern, ob da nicht etwas "meinen" Gesetzen zuwiderläuft?
Das wird spannend, weil wenn es so ist werden kleine Unternehmen von dem Aufwand völlig überfordert, was einen klaren Vorteil für Konzerne gegenüber Mittelstand und kleineren Unternehmen zur Folge hat. Eine klare Wettbewerbsverzerrrung zugunsten den grossen Unternehmen. Vermutlich gewollt.
Grüsse
Daisan
Die Recherche ist korrekt. Im EU-Parlament und im Rat steht die Streichung eben dieses Artikel 5 Absaz 3 des Vorschlags der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) an. Von dieser Regel profitieren bisher u.a. Hotellerie und Gastronomie, deren Dienstleistung ausschließlich nicht im Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers in Anspruch genommen werden.
Verbraucherschutzrecht hat nichts damit zu tun, dass Waren verbraucht bzw. konsumiert werden. Gemeint ist lediglich, dass eine Privatperson für ihren persönlichen Bedarf ein Rechtsgeschäft abschließt.
Leider ist Ihr Artikel an einem äusserst falschem Beispiel aufgezogen! Es geht um ein VERBRAUCHERrecht, das heisst dass Güter oder Dienstleistungen den Normen und Bedingugen der Länder angepasst werden müssen wo sie VERBRAUCHT werden. In Ihrem Beispiel mit dem Hotel gilt weiterhin deutsches Recht, da der ausländische Gast (welche Nationalität auch immer) ja das Hotelzimmer und die damit verbundenen Dienstleistungen in Deutschland VERBRAUCHT. Sonst könnten alle Auslandsdeutschen auf deutsches Recht pochen sobald sie in Kazakhstan, Dubai oder Brasilien eine Transaktion abwickeln! Das ist Quatsch!
Die besagte Regelung ist nebenbeigesagt schon festverankert für alle klassischen Export- oder Importgeschäfte, auch ausserhalb Europas! Dies soll jetzt nur für Internettransaktionen gewährleistet werden, wo sich (dubiose) Firmen meist scheinheilig hinter nationalen Klauseln verstecken.
Bitte in Zukunft besser recherchieren!