Garantieversicherung:Kunden schlecht beraten

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Wenn Menschen etwa ein Smartphone kaufen, schließen viele auch eine Garantieversicherung ab. Allerdings wissen sie meist gar nicht, was die Police leistet. Verbraucherschützer fordern bessere Aufklärung.

Von Friederike Krieger, Köln

Wenn Menschen Smartphones, Tablets oder Kameras kaufen, wird ihnen häufig eine Garantieversicherung angeboten. Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) ist den meisten Käufern aber gar nicht klar, was sie abschließen: "Die Umfrage zeigt, dass nur ein Siebtel der Verbraucher verstanden hat, wann die Versicherung leistet", sagt Lars Gatschke vom VZBV.

Die Verbraucherschützer fordern eine bessere Beratung beim Verkauf der Policen. Konkret geht es um Versicherungen für eine Garantieverlängerung, die vor allem Elektromärkte anbieten. Rund 28 Prozent der 1000 Befragten wurde demnach beim Kauf eines Gebrauchsgegenstands in letzter Zeit so eine Police angeboten. Von dieser Gruppe konnten nur 14 Prozent korrekt benennen, welche Leistung die Versicherung umfasst. Die Verträge übernehmen in der Regel die Reparaturkosten für technische Defekte an den Geräten, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auftreten. Manchmal ist zudem noch ein Diebstahlschutz enthalten.

Für die Anbieter sind die Policen ein gutes Geschäft. Die Versicherer profitieren von geringen Schäden. Die Einzelhändler, die Kunden die Verträge etwa im Anschluss an den Kauf eines teuren Smartphones anbieten, erhalten eine hohe Provision. Fast alle großen Ketten haben Kooperationen mit Versicherern. So bieten die Elektronikmärkte Media Markt und Saturn Policen der Allianz an.

Verbraucherschützern kritisieren an den Garantieversicherungen zudem die hohen Kosten, viele Ausschlüsse, mangelnde Vergleichsmöglichkeiten und eine rudimentäre Beratung. Gatschke vom VZBV fordert schärfere Regeln beim Verkauf der Policen. Denn von der EU-Vermittlerrichtlinie IDD, die Vorgaben für den Verkauf von Policen macht, sind solche produktergänzende Versicherungen weitgehend ausgenommen. Besonders hoch müssten die Anforderungen nicht sein, glaubt Gatschke. Die Einzelhändler sollten die Police verstehen und nachfragen, ob der Kunde schon anderweitig abgesichert ist. Zudem müsse die Haftung geklärt werden. Hauptberufliche Versicherungsvermittler haben für den Fall, dass ein Kunde Schadenersatz wegen Falschberatung verlangt, selbst eine Haftpflichtpolice. Oder der Versicherer übernimmt für sie die Haftung. Verkäufer in Elektromärkten haben das nicht.

© SZ vom 13.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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