Finanzielle Vorsorge:So gibt's auch mehr Geld im Alter

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Etwa 60 Prozent aller Menschen über 65 Jahren leben in den eigenen vier Wänden. Sie können sich eine Leibrente finanzieren lassen.

Etwa 60 Prozent aller mehr als 65 Jahre alten Menschen leben in Deutschland in den eigenen vier Wänden. Sie können sich eine Leibrente nicht nur über Unternehmen finanzieren lassen. Ihnen stehen auch andere Wege offen, mit Hilfe ihres Eigenheims zu mehr Geld im Alter zu kommen.

Wer etwas Gutes tun will, kann zum Beispiel auch seine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation verkaufen, die die Zusatzrente zahlt. Angebote gibt es etwa von der Caritas (Hausstifterrente) oder von der Stiftung Liebenau (Zustifterrente). Auch bei ihnen lässt sich ein lebenslanges Wohnrecht kombiniert mit einer Zusatzrente vereinbaren. Bei der Stiftung Liebenau geht dies bereits ab 65 Jahren. Dabei sind verschiedene Modelle möglich: Es gibt Zeitrenten, hier bekommt der Verkäufer nur eine Monatsrente für zum Beispiel 12 oder 20 Jahre. Im Haus kann der Verkäufer aber wohnen bleiben. Möglich ist es auch, später in ein Pflegeheim zu ziehen. Dann wird die Leibrente und ein Ausgleich für das Wohnrecht weitergezahlt.

Ältere Menschen können auch den Verkauf ihres Eigenheims an ihrer Kinder vereinbaren. Auch dies geht normalerweise einher mit einem lebenslangen Wohnrecht. "So etwas kommt zum Beispiel in Frage, wenn bei den Eltern das Geld knapp ist, diese aber nicht zu Bittstellern bei ihren Kindern werden wollen", sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Bei solchen Modellen müsse man sich aber absolut vertrauen. Nötig seien klare vertragliche Regelungen - auch wegen des Finanzamtes. "Der Verkauf des Eigenheims gegen eine Leibrente und ein Wohnrecht unter Kindern und Verwandten sollte wie unter Fremden erfolgen, damit er steuerlich anerkannt wird", sagt Immobilienexperte Werner Siepe. Die Käufer könnten dann die gezahlte Leibrente, zumindest in der Höhe des vom Alters abhängigen Ertragsanteils, steuerlich abziehen. Die Verkäufer müssen die erhaltene Leibrente mit dem Ertragsanteil versteuern.

Wie hoch die Zusatzrente in solchen Fällen ausfällt, muss keine ökonomische Frage sein: "Die Leibrente muss sich dann ja nicht mehr allein nach dem Wert der Immobilie richten. Im Vordergrund kann auch stehen, wie viel zum Beispiel das Kind oder die Kinder zahlen können und wie viel die Eltern im Monat brauchen", sagt Siepe.

© SZ vom 29.06.2018 / tö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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