Im Streit um die europäischen Patente auf die Züchtung von Brokkoli und Tomaten ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München stellte fest, dass Patente "auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" nicht zulässig sind. Damit schloss sich die Kammer im Grundsatz der Auffassung von Kritikern wie etwa der Umweltschutzorganisation Greenpeace an.
Nach dieser Grundsatzentscheidung muss in einem weiteren Schritt noch über die Einzelpatente entschieden werden.
Neben dem Brokkoli-Patent erklärte das EPA auch ein vom Landwirtschaftsministerium in Israel gehaltenes Patent auf Tomaten mit derselben Begründung für unwirksam.