Euro und Ausbildungsförderung:Beim Bafög wird immer aufgerundet

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Geld für die Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) zu beantragen, ist eine zeitraubende und oft langwierige Angelegenheit. Bis die Staatsknete tatsächlich fließt, sind viele Formulare und Anträge auszufüllen.

Katja Plümäkers

(SZ vom 21.11.01) - Das wird auch in Zukunft so sein, doch die Bafög-Empfänger können sich sicher sein, dass durch die Euro-Umstellung keine größere Zettelflut auf sie zukommt. Am ersten Januar 2002 werden die auf DM laufenden Beträge centgenau nach dem amtlichen Kurs (1 = 1,95583 DM oder 1 DM = 0,51129 ) in Euro umgerechnet und auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.

Dies verläuft nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) problemlos, da die Bewilligungsbescheide bereits seit Anfang des Jahres 2001 die Beträge sowohl in DM als auch in Euro ausweisen. Neue Bescheide wird es auf Grund der Währungsumstellung deshalb nicht geben.

Auch bei der Einkommensanrechnung macht es das Gesetz den jungen Leuten einfach: Sie müssen beispielsweise nicht das Gehalt der Eltern aus dem Jahr 2000 in Euro umrechnen. Da beim Bafög für die Berechnung des Förderungssatzes auch die Einkommensverhältnisse aus vergangenen Jahren berücksichtigt werden, können die Antragsteller bis auf weiteres die Angaben zum Einkommen entweder in DM oder in Euro machen. Beide Alternativen sind in den amtlichen Formularen vorgesehen.

Ein Plus von 4,16 DM

Eine größere Änderung kommt auf alle Bafög-Empfänger aber in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 zu. Das neue so genannte Ausbildungsförderungsreform-Gesetz (AföRG) vom 19. März 2001 bringt für die Bafög-Empfänger etwas mehr Geld. Vom 1. Juli beziehungsweise vom 1. Oktober an werden alle DM-Beträge im Bafög sowie in der Darlehensverordnung und der Härteverordnung auf glatte Euro-Beträge umgestellt.

Beim Bafög wird bei dieser Umstellung durchgängig aufgerundet. Der Förderungshöchstsatz steigt etwa von 1140 DM auf 585 Euro. Das bedeutet, dass der Auszubildende umgerechnet 4,16 DM mehr in der Tasche hat.

Die Freibeträge, also die Summen, die bei der Berechnung der Höhe des Bafög-Satzes anrechnungsfrei sind, werden dann um durchschnittlich zwei Prozent aufgestockt, um das Förderungsniveau beizubehalten. Die Auszubildenden oder deren Eltern dürfen dann ein etwas höheres Einkommen haben, ohne dass sofort das Bafög gekürzt wird. Diese Praxis war auch schon bei früheren Bafög-Änderungsgesetzen üblich.

Neue Vermögensgrenzen

So steigt der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen zum Beispiel von 2760 DM auf 1440 Euro an. Er liegt also um 56,40 DM höher. Auch dürfen Bafög-Empfänger nach der Umstellung etwas mehr Vermögen besitzen, ohne dass ihnen der Ausbildungszuschuss gekürzt wird. Der Freibetrag beim Vermögen des Auszubildenden steigt von 10.000 DM auf 5200 Euro. Das sind umgerechnet 170,32 DM mehr.

Weitere Informationen rund ums Bafög gibt es auf der Internetseite des Bundesbildungsministeriums unter www.bmbf.de.

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