Euro-Umstellung:Eichel hat großzügig gerundet

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Die meisten Freibeträge steigen leicht / Entfernungspauschale für weit Reisende sinkt / Steuererklärung 2001 noch in D-Mark abgeben

Daniela Kuhr

Wenigstens ein bisschen was sollte für die Steuerzahler herausspringen, wenn im nächsten Jahr der Euro kommt. Bundesfinanzminister Hans Eichel hat sich bei der Umstellung der Steuer-Beträge auf die neue Währung großzügig gezeigt: Die meisten Freibeträge, Pauschalen oder Grenzbeträge ließ er bei der Umrechnung zugunsten der Steuerzahler runden.

Pro Jahr wird diese Maßnahme den Fiskus nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 360 Millionen DM kosten. Der einzelne Steuerzahler profitiert davon jedoch voraussichtlich allenfalls mit ein paar Mark, oder besser gesagt, Euro.

So erhöht sich zum Beispiel der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von bisher 2000 DM im kommenden Jahr auf 1044 Euro (=2041,89 DM). Diesen Pauschbetrag zieht das Finanzamt automatisch von den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit ab, sofern der Steuerzahler keine höheren Werbungskosten geltend macht.

Grenzen der Großzügigkeit

Mit zu den wichtigsten Ausgaben in diesem Bereich zählen die Fahrtkosten zur Arbeit. Gerade hier jedoch findet die Großzügigkeit des Finanzministers ihre Grenzen: Die seit Januar geltende Entfernungs-Pauschale beträgt in Zukunft für die ersten zehn Kilometer zur Arbeit 0,36 Euro (=0,70 DM), entspricht also dem derzeit gültigen Betrag. Wer aber weiter weg von der Arbeit wohnt, wird ab 2002 etwas schlechter gestellt: Ab dem elften Kilometer kann er pauschal nur noch 0,40 Euro (=0,78 DM) geltend machen nach 0,80 DM in diesem Jahr.

Pendler, die an 220 Arbeitstagen 50 Kilometer zu Arbeit fahren, können also nächstes Jahr rund 146 DM weniger Fahrtkosten ansetzen als derzeit. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent entgehen ihnen damit etwa 58 DM.

Bei anderen Werbungskosten dagegen, wie zum Beispiel den maximal absetzbaren Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, hat Eichel dann wieder etwas großzügiger gerundet.

Auch die Preisgrenze für Arbeitsmittel, die sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden dürfen, steigt minimal: Erst wenn das Wirtschaftsgut, etwa eine Schreibtischlampe, netto mehr als 410 Euro (=801,89 DM) kostet, muss es auch in Zukunft über die Jahre der gewöhnlichen Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden.

Welche Nutzungsdauer für welches Wirtschaftsgut gilt, hat das Bundesfinanzministerium in den so genannten AfA-Tabellen festgesetzt.Beim Sonderausgaben-Pauschbetrag dagegen zeigt Eichel sich geizig. Zu den Sonderausgaben zählen etwa Unterhaltsleistungen für den geschiedenen Ehegatten, Steuerberatungskosten, Kirchensteuer oder Spenden. Bisher zieht das Finanzamt hier automatisch 108 DM ab, wenn der Steuerzahler keine höheren Ausgaben anzeigt.

Dieser Betrag sinkt im kommenden Jahr bei Ledigen auf 36 Euro (= 70,41 DM). Bei Verheirateten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge jeweils.

Grenzbeträge ändern sich 2002 nicht nennenswert

Eine spezielle Form der Sonderausgaben sind die so genannten Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen in erster Linie Versicherungsbeiträge, wie etwa die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung, aber auch Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung. Sie können steuerlich im Rahmen bestimmter, vom Einkommen abhängiger Höchstgrenzen geltend gemacht werden. Diese Grenzbeträge ändern sich 2002 nicht nennenswert.

Bei Arbeitnehmern - im Gegensatz zu Selbstständigen - sind die maximal abziehbaren Vorsorgeaufwendungen ohnehin meist schon durch die Zahlungen an die Sozialversicherungen ausgeschöpft. Daran wird sich auch durch die Umstellung auf den Euro nichts ändern.

Dagegen wird sich für Eltern einiges ändern. Das hängt aber weniger mit dem Euro zusammen, als vielmehr mit der neuen Familienförderung. So steigt zum Beispiel der Kinderfreibetrag, den das Finanzamt alternativ zum Kindergeld berücksichtigt, bei zusammenveranlagten Eltern von derzeit 6912 DM auf künftig 3648 Euro (=7134,87 DM). Auch das monatliche Kindergeld erhöht sich.

Keine Anderungen bei Steuererklärung 2001

Die neuen Euro-Beträge gelten jedoch erst für das Jahr 2002. Deshalb finden sie in der Steuererklärung für dieses Jahr, die man in den kommenden Monaten abgibt, noch keine Anwendung. Bei der Erklärung für 2001 bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Ein letztes Mal noch geben die Steuerzahler ihre Einnahmen und Ausgaben in D-Mark an. Schließlich lauten ja auch die gesammelten Belege und Gehaltsnachweise in der Regel noch auf D-Mark.

Der Bescheid vom Finanzamt enthält dann jedoch bereits beide Währungen: Das zu versteuernde Einkommen und die Steuerschuld errechnet die Behörde noch in D-Mark. Den Betrag, den der Steuerzahler zurückerhält oder nachzahlen muss, setzt sie aber bereits in Euro fest; daneben steht zur Information auch der D-Mark-Betrag. Erst die Steuererklärung für das Jahr 2002 muss dann vollständig in Euro ausgefüllt werden - und hier gelten dann auch erstmals die neuen Freibeträge und Pauschalen.

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