Erbschaftssteuer:Wieder auf Null

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Die geplante Reform der Erbschaftsteuer gerät im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beinahe zu einer Farce. Im Zentrum: die Firmenerben.

Monika Heinold weiß genau, wie es möglich sein könnte, dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag endlich auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen könnte. "Am einfachsten wäre es, die CSU einmal kurz aus dem Spiel zu nehmen, dann könnten sich die anderen schnell einigen", sagte die grüne Finanzministerin aus Schleswig-Holstein am Donnerstag kurz vor dem Beginn der ersten Sitzung des Vermittlungssauschusses der SZ.

Die Vermittler aus Bund und Ländern haben sich am Abend getroffen, um einen Kompromiss über Verschonungsregeln für Firmenerben zu finden. Die Spannbreite der Vorstellungen reichte von Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU), der höchstens ein Komma im vorliegenden, im Bundestag abgestimmten Reformentwurf, zu ändern bereit war. Und auf der anderen Seite die Grüne Ministerin Heinold, die inhaltlich über den Entwurf gehen will. Sie will die Regel streichen, wonach grund- und zinslos die Zahlung von Steuerschuld gestundet werden kann, weil der Erbe für bedürftig erklärt wird. Sie will keine weiteren Steuervermeidungsmodelle. Sondern klar definieren, welche Ausnahmen es bei der Erbschaftsteuer geben soll, etwa bei Investitionen oder der Altersvorsorge. Schließlich will Heinold vermeiden, dass Privilegien so addiert werden können, dass am Ende nichts gezahlt werden muss.

Im Prinzip gleicht das Szenario dem der vergangenen Monate. Damals hatten die Unterhändler der Regierungsparteien so lange gestritten, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zu Versöhnungsrunden in sein Büro an der Wilhelmstraße einladen musste. Als der Bundestag dem Kompromiss aus Schäubles Büro dann zugestimmt hatte, forderten die grünregierten Länder Nachbesserungen - das Gesetz landete im Vermittlungsausschuss. Bund und Länder hoffen aber im September auf eine Einigung. Damit soll verhindert werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben zu den künftigen Verschonungsregeln für Firmenerben macht. Der Ausschuss hat nun erst einmal eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die am 21. September mögliche Kompromisslinien vorlegen soll. Am 22./23. September könnten Bundestag und Bundesrat dann über einen Kompromiss abstimmen. Damit würde eine letzte, vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist eingehalten. Ansonsten wollen sich die Karlsruher Richter erneut mit der Steuer befassen.

Sie hatten Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben als zu großzügig gekippt und bis Ende Juni 2016 schärfere Vorgaben gefordert. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist vor allem an den Steuerbegünstigungen für große Firmenvermögen gescheitert.

© SZ vom 09.09.2016 / Cerstin Gammelin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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