Elektroschrott:Verschrottet

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Händler müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Ein Test zeigt, wo es hakt. Ergebnis: So richtig verbrauchernah ist das alles noch nicht.

Von Katharina Kutsche, München

Rund einen Monat ist das Elektroschrottgesetz nun in Kraft, doch so richtig rund scheint es bei der Rücknahme von Altgeräten noch nicht zu laufen. Bei einer Überprüfung stellten Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowohl Mängel bei der Informationspflicht der Händler als auch bei der eigentlichen Rücknahme fest.

Seit dem 24. Juli gelten für alle Händler von Elektro- und Elektronikgeräten folgende Regeln: Sie müssen defekte oder ausgemusterte Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern, etwa Föne, Stabmixer und Toaster, zurücknehmen - ohne Vorlage des Kassenbons und unabhängig davon, ob der Kunde dafür ein neues Gerät kauft. Große Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine müssen vom Händler nur angenommen werden, wenn die Kunden gleichzeitig ein neues typgleiches Gerät kaufen. Diese 0:1- und 1:1- Rücknahmen sind jedoch nur für Läden mit einer Verkaufs- oder Versandfläche von 400 Quadratmetern Pflicht.

Die DUH prüfte in den Wochen seit Inkrafttreten des Gesetzes 45 Händler, davon 19 stationäre und 26 Online-Händler. Dazu besuchten sie etwa Geschäfte wie Conrad, Kaufhof oder Saturn und gaben sich als Kunden aus, die ein Großgerät kaufen möchten, oder prüften die Internetseiten von Versandhändlern. Das Fazit: Keiner der getesteten Händler bietet eine verbraucherfreundliche Rücknahme an.

Besonders schlecht schnitten im Test Filialen von Galeria Kaufhof und Ikea ab - und zwar in so gut wie allen Prüfpunkten. Eine Ikea-Sprecherin sagte dazu, sollte es "in Einzelfällen zu Problemen bei der Rückgabe kommen, sind das Anlaufschwierigkeiten, wie sie bei der Einführung von neuen Verfahrensweisen auftreten können". Ein Kaufhof-Sprecher erklärte, dass alle geforderten Punkte erfüllt würden und die Darstellung der DUH für das Unternehmen nicht nachvollziehbar sei. In allen Filialen fänden sich Thekenaufsteller mit Kunden-Informationen zu den gesetzlichen Regelungen. Bei Obi erhielt ein DUH-Tester falsche Auskünfte von einem Mitarbeiter. Dabei habe sich die Baumarktkette mit einem "umfangreichen Maßnahmenpaket" auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen vorbereitet, so eine Obi-Sprecherin: "Wir sind uns bewusst, dass es an einigen Stellen eventuell noch kleiner Verbesserungen bedarf."

Allerdings gilt das Elektroschrottgesetz genau genommen schon seit Oktober 2015, es gab eine Übergangsfrist für die Händler, die ihnen zur Vorbereitung dienen sollte und im Juli dieses Jahres abgelaufen ist. Wenig verbrauchernah sind bisher auch die Lösungen im Online-Handel, der die Rückgabe vor allem über Paketversand organisiert, so DUH-Abfall-Experte Philipp Sommer. Er fordert ein flächendeckendes Netz von Sammelstellen: "Unser Wunsch ist eine Sammelstelle pro Postleitzahl."

Ziel des Elektroschrottgesetzes ist es, Abfälle zu vermeiden und sie fachgerecht zu verwerten. So können Rohstoffe wie Kupfer recycelt, Schadstoffe wie Quecksilber aufgefangen werden. Die Händler sollen daher ihre Kunden nicht nur über Rückgabemöglichkeiten in Kenntnis setzen, sondern ihnen auch ihre eigenen Pflichten erklären: Nämlich, dass Altgeräte, Batterien und Lampen nicht in den Restmüll gehören. Doch schon die Infos zur Rückgabe sind bei 25 von 26 Online-Händlern nicht gut sichtbar, stellte die DUH fest. Sommer sagt: "Wenn nur so informiert wird, dass der Kunde es nicht mitbekommt, ist es halt nicht verbraucher- und umweltfreundlich."

© SZ vom 26.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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