Einigung:Bund darf künftig Schulneubau fördern

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Bund und Länder vereinfachen ihre Finanzbeziehungen. Von direkter Hilfe für Sporthallen und Schulen, vereinfachter öffentlicher Verwaltung bis hin zu Investitionen in Infrastruktur wie Autobahnen: ein Überblick.

Von Markus Balser, Cerstin Gammelin

Zur Einigung zwischen Bund und Ländern gehört nicht nur der neue Finanzausgleich, sondern auch eine Reihe zusätzlicher Regelungen. Ein Überblick.

Investitionen

Der Bund soll künftig bestimmte Investitionen in Kommunen direkt fördern dürfen. Bisher ist es ihm untersagt, den Ländern zweckgebundene Mittel etwa zum Bau von Schulen in bestimmten Kommunen zu überweisen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte am Freitag nach den Verhandlungen, künftig werde es "eine Fähre zwischen Bund und Kommunen" geben. Der Bund kann neben der digitalen Ausstattung die Sanierung von Schulen, den Ganztagsschulausbau und die Stärkung der Berufsschulen unterstützen. Die erste Rate des Bundes über 3,5 Milliarden Euro für das Schulsanierungsprogramm ist beschlossen. Das Geld soll in besonders finanzschwache Kommunen fließen, in denen kaum Geld für Schulen da ist. Ziel sei es, "die Bildungsinfrastrukturen bundesweit zu stärken, um allen die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen, egal wo sie wohnen und welche Schule sie besuchen".

Autobahnen

Bund und Länder verständigten sich auf die Bildung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Sie soll die Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln und ist die Voraussetzung dafür, dass künftig Bundesautobahnen oder auch Teilstücke davon privat betrieben werden können. Die Einigung über die Details dürfte sich aber hinziehen, da die Infrastrukturgesellschaft zwar als "Grundabsicht" zwischen Bund und Ländern vereinbart sei, die Details aber noch geklärt werden müssen. Über die Aufgaben einer solchen Gesellschaft gibt es noch Dissens. Während Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) glaubt, so auch mehr privates Kapital für den Straßenbau einzuwerben, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Freitagnachmittag, mehr Privatisierung solle es mit der Gründung einer solchen Gesellschaft nicht geben.

Neue Finanzregeln

Bund, Länder und Gemeinden verteilen jedes Jahr ihre Einnahmen um. 2015 glichen die Länder 7,9 Milliarden Euro Umsatzsteuereinnahmen aus, dazu verteilten sie 9,6 Milliarden Euro im eigentlichen Länderfinanzausgleich um. Der Bund schoss 3,8 Milliarden Euro zu. Damit ist von 2020 an Schluss. Dann gleichen Bund und Länder ihre Finanzkraft im wesentlichen über Umsatzsteuerpunkte aus. Der Bund nimmt zusätzlich insgesamt 9,525 Milliarden Euro mehr ein als heute, davon entfallen vier Milliarden Euro auf die Umsatzsteuer. Wiederum 1,4 Milliarden Euro davon werden dynamisiert, also an die Aufkommensentwicklung der Steuer angepasst, der Rest ist fix. Die neuen Regeln sollen unbefristet gelten, aber kündbar sein. Sie erfordern, dass das Grundgesetz geändert wird.

Öffentliche Verwaltung

In Deutschland soll nach dem Vorbild von Estland ein digitales Bürgerportal geschaffen werden. Die öffentliche Verwaltung soll alle Dienstleistungen online-fähig machen. Die Daten sollen bundesweit zur Verfügung stehen. Ein Bürger, der sich in Berlin anmeldet, umzieht und in München später einen Kita-Platz beantragt, soll seine Daten automatisch im System des neuen Wohnortes finden.

Unterhaltsvorschuss

Die Finanzierungsverantwortung für nicht zahlungswillige Eltern geht auf die Länder über. Offen ist, inwieweit der Bund die Kosten erstattet. Darüber soll in den kommenden Monaten verhandelt werden. Der Unterhaltsvorschuss soll, wie von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgeschlagen, länger gezahlt werden. Die Altersgrenze der Kinder wird angehoben.

© SZ vom 15.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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