Eingliederungshilfe:An wen zahlt der Bund?

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"Menschen mit Behinderungen müssen bei der Reform im Mittelpunkt stehen", sagt Kristin Alheit. (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Behinderten soll durch eine Reform geholfen werden. Nun gibt es Streit ums Geld. Kristin Alheit warnt vor Zahlungen nur an die Kommunen.

Von Guido Bohsem, Berlin

Es handelt sich um eines der wichtigsten sozialen Projekte, das sich Union und SPD für diese Legislaturperiode vorgenommen haben: die Reform der Eingliederungshilfe. Grob gesagt soll die Art und Weise, wie behinderte Menschen vom Staat unterstützt werden, neu gestaltet werden. Gleichzeitig will der Bund sich an den Kosten der Hilfszahlungen beteiligen.

Seit Anfang des Jahres schon entlastet der Bund die Kommunen bei dieser Aufgabe mit einer Milliarde Euro im Jahr. Insgesamt soll die Hilfe auf fünf Milliarden Euro steigen.

Die Vorgespräche für ein neues Bundesteilhabegesetz verliefen konstruktiv, doch nun zeichnet sich jedoch ein heftiger Streit um die Verteilung der Finanzen ab. Wie einer der Süddeutsche n Zeitung vorliegenden Erklärung zu entnehmen ist, lehnen sechs von unterschiedlichen Parteien regierte Bundesländer den Plan des Bundes ab. Die Sozialminister der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes fordern, die zugesagten fünf Milliarden Euro nicht nur für die Entlastung der Kommunen bereitzustellen.

Eingliederungshilfe wird in den meisten Fällen von Städten und Gemeinden gezahlt. Für die Kommunen stellt sie eine hohe finanzielle Belastung dar - aber eben für manche Länder. Während in Bayern die Kommunen die Eingliederungshilfe zu 100 Prozent tragen und das Land nichts zahlt, ist es in Sachsen-Anhalt umgekehrt. Dort zahlen die Kommunen nichts und das Land alles. Genauso ist es im Saarland. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Land 88 Prozent der Aufwendungen, in Brandenburg 85 Prozent, in Rheinland-Pfalz die Hälfte und in Schleswig-Holstein 87 Prozent. Zentrale Sorge der Länderminister ist es nun, dass der Bund die Mittel auch dort nur an die Kommunen auszahlen will, wo der größte Teil der Eingliederungshilfe aus den Landeshaushalten finanziert wird.

Mit der Eingliederungshilfe soll behinderten Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Sie hat zum Ziel, die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zumindest zu lindern. Seit Jahren klagen Betroffene darüber, dass die Eingliederungshilfe dies nicht ausreichend gewährleiste. Die Leistung müsse den Charakter der Fürsorge verlieren und in ein modernes, an Inklusion ausgerichtetes Leistungsrecht umgewandelt werden. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz will die Koalition diesen Mangel beseitigen. Durch das neue Recht soll die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter umgesetzt werden.

Dabei geht es um viel Geld. 2013 betrugen die Ausgaben für die Eingliederungshilfe etwa 14 Milliarden Euro. Sie wurde laut Statistischem Bundesamt an mehr als 834 000 Betroffene gezahlt. Die Leistung ist die mit Abstand höchste Sozialleistung, Tendenz steigend.

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) warnt den Bund nun davor, die versprochenen Gelder allein an die Kommunen zu zahlen. Der Bund habe zu Recht zugesagt, sich an der Sozialleistung zu beteiligen, sagte sie der SZ. "Es wäre Irrsinn, dies an denen vorbei zu machen, die die Eingliederungshilfe bezahlen."

Alheit und die anderen Minister sehen die Pläne des Bundes mit Sorge, seitdem das Finanzministerium angedeutet hatte, die im Koalitionsvertrag zugesagte Beteiligung an der Eingliederungshilfe vor allem als Entlastungszahlungen für notleidende Kommunen zu verstehen. Wo sich die Länder an der Eingliederungshilfe beteiligen, könnten die Kommunen deshalb sogar stärker vom Bund entlastet werden, als die Eingliederungshilfe sie belastet. Die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen in den Ländern dürften nicht zur Benachteiligung einzelner Länder und der dort lebenden Menschen mit Behinderung führen, heißt es in der Erklärung der sechs Bundesländer.

Alheit und die anderen Minister fürchten darüber hinaus, dass der Bund sich nur indirekt an der Finanzierung der Eingliederungshilfe beteiligen könnte. "Menschen mit Behinderungen müssen bei der Reform im Mittelpunkt stehen", sagte sie. Weder ihnen noch den Ländern würde es gerecht, wenn durch die Reform ein Gefälle zwischen den Ländern entstehe. "Welche Mittel einem Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, darf nicht vom Bundesland abhängen, sondern vom gesetzlichen Anspruch des behinderten Menschen."

Eine solche Ausgestaltung dürfte bei den Betroffenen große Enttäuschung auslösen. Eine ihrer zentralen Forderung lautet, dass die Leistungen aus dem Teilhabegesetz unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Betroffenen gezahlt werden. Ansonsten seien Menschen mit Behinderungen, die Assistenz und Unterstützung benötigten, weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen. Das müsse verhindert werden, sagte Alheit. Fehlanreize müssten beseitigt werden. "Das bisherige Verfahren der Einkommensanrechnung verhindert eine echte Eingliederung in die Arbeitswelt."

© SZ vom 07.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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