Diesel-Affäre:VW-Musterverfahren zugelassen

Die zahlreichen Schadensersatzklagen von Anlegern gegen Volkswagen sollen nicht einzeln, sondern in einem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig geklärt werden.

Die Schadensersatzklagen von Anlegern gegen Volkswagen im Dieselskandal werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geklärt. Das Landgericht Braunschweig veröffentlichte dazu am Montag einen entsprechenden Beschluss. Das OLG legt nun fest, wessen Verfahren repräsentativ für Hunderte VW-Anleger entschieden wird. Dieser Beschluss werde frühestens im vierten Quartal 2016 gefasst, erklärte das Landgericht. Die Kläger werfen VW vor, über die gesetzeswidrige Manipulation von Diesel-Fahrzeugen zu spät informiert zu haben. Durch den starken Kursverlust der VW-Aktien nach Bekanntwerden des Verstoßes im September 2015 sei den Investoren ein Schaden entstanden.

Aktuell liegen dem Landgericht Braunschweig 170 Schadensersatzklagen vor mit Forderungen von zusammen knapp vier Milliarden Euro. Die größte Klage über insgesamt 3,26 Milliarden Euro reichte im Namen von 277 institutionellen Investoren der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp ein. Die zweitgrößte Klägergruppe wird mit einer Forderungssumme von knapp 680 Millionen Euro von der Kanzlei Quinn Emanuel vertreten. Weitere Klagen drohen. Unter anderem hatte Bayern angekündigt, wegen seines Pensionsfonds für die Landesbeschäftigten noch im September vor Gericht zu ziehen. Auch Hessen und Baden-Württemberg prüfen einen solchen Schritt. Für alle wäre der Ausgang des Musterverfahrens maßgeblich.

Die Kläger behaupten, dass VW sich bereits 2005 zum Einbau einer Manipulationssoftware entschieden habe. Dem Vorstand sei das spätestens seit Mai 2014 bekannt gewesen, als die US-Umweltbehörden EPA und CARB aufgrund einer Studie Ermittlungen aufnahmen. VW weist diese Vorwürfe zurück.

© SZ vom 09.08.2016 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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