Der Brief des Bahnchefs vom 9. Februar 2009 an die Mitarbeiter im Wortlaut:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit dem Abgleich Ihrer Personalstammdaten mit denen unserer Lieferanten möchte ich mich heute noch einmal direkt an Sie wenden. Der Vorstand hat von diesen Datenabgleichen durch die Konzernrevision in Zusammenarbeit mit einer Drittfirma bis vor Kurzem nichts gewusst und diese auch zu keinem Zeitpunkt genehmigt.
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Ich habe mich im Namen des Vorstands gegenüber dem Konzernbetriebsrat für diese Aktionen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschuldigt. Diese Entschuldigung möchte ich Ihnen heute auf diesem Weg auch persönlich übermitteln. Der Konzernbetriebsrat hat die Entschuldigung akzeptiert, und wir haben gemeinsam vereinbart, dass alle betreffenden Aktionen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung lückenlos aufgeklärt und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und betriebliche Vereinbarungen auch geahndet werden.
Im Einzelnen hat die vor dem Konzernbetriebsrat abgegebene Erklärung folgenden Wortlaut:
1. Der Vorstand der DB AG stellt ausdrücklich fest, dass er Verstöße gegen datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen nicht akzeptiert und ahnden wird.
2. Der Vorstand der DB AG bedauert, dass es in der Vergangenheit bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen ist und kein Gremium der Arbeitnehmerinteressenvertretung informiert war. Er entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern.
3. Der Vorstand der DB AG erklärt, dass im Jahre 2009 keine Daten zur Mitarbeiterüberprüfung genutzt oder übermittelt werden.
4. Soweit Prüfungsergebnisse sowie Abschlussberichte der vom Vorstand oder Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorliegen, erhält der KBR diese zur Kenntnis. Zur Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge werden dem Konzernbetriebsrat (KBR) von ihm zu benennende externe Sachverständige zur Verfügung gestellt.
5. Vor diesem Hintergrund und nach eingehender Bewertung durch die externen Sachverständigen des KBR werden die geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen und das konzerninterne Regelwerk überprüft und mit dem KBR unter Begleitung der externen Sachverständigen fortentwickelt.
Wir werden Sie über den Fortgang der Untersuchungen und die Ergebnisse weiter informieren. Herzlichst Ihr Hartmut Mehdorn
(sueddeutsche.de/mel)
Gysi gegen Lafontaine
Diese armen Vorstände. Bei Siemens wurde der Vorstand nicht nicht über die Korruptionsfälle unterrichtet. Zum Datenabgleich ( vornehm ausgedrückt ) wurde der Bahnvorstand nicht informiert. Mit Jürgen Schrempp hat bei Mercedes wahrscheinlich auch keiner geredet. Ich vermute, dass die Vorstände nicht besonders beliebt sind, keiner redet mit Ihnen. Sie werden regelrecht geschnitten, arme Socken.
Und den ganzen Tag im Elfenbeinturm sitzen und sich neue zusätzliche Vorstandsvergütungsmodelle ausdenken füllt den Tag auch nicht aus. Die Zeit geht nicht rum. Gut, dass ich nette Kollegen hab die mir alles erzählen. Gut, dass ich kein Vorstand bin.
Geniales Prinzip: In Zukunft lassen wir die Bankräuber selbst ihre Fälle untersuchen, die Dealer überführen sich selbst und Zumwinkel & Co klären ihre Steuerhinterziehungen alleine auf! Die Berichte nehmen wir dann dankend zur Kenntnis und machen weiter wie bisher! Irrsinn auf höchster Ebene und ein extrem schwacher Betriebsrat!
Und komisch: Nun schreibt Mehdorn "Der Vorstand hat von diesen Datenabgleichen durch die Konzernrevision in Zusammenarbeit mit einer Drittfirma bis vor Kurzem nichts gewusst und diese auch zu keinem Zeitpunkt genehmigt."
In seinem Brief vom 03.02.09 (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/393/457055/text/) sah er sich dagegen noch als verantwortlich für den Datenabgleich an und schrieb dort: "U N S E R bisher von Fachleuten und Öffentlichkeit gelobter Kampf gegen das Übel Korruption erscheint nun ausschließlich als Ausdruck des Misstrauens der Unternehmensführung gegenüber der Mitarbeiterschaft." ... "Auch das in den vergangenen Tagen heftig diskutierte Screening-Verfahren - also der sogenannte Datenabgleich von Personalstammdaten mit Lieferantendaten - kann solche Vorwürfe nicht belegen. Niemand ist dabei ausspioniert, abgehört oder bespitzelt worden. Zur Feststellung von Personen ist es nur gekommen, wenn es Übereinstimmungen zwischen Mitarbeiterdaten und
Lieferantendaten gab." ... "Auch wenn die abschließende datenschutzrechtliche Würdigung noch aussteht - aus heutiger Sicht waren W I R hier übereifrig, und es gab eine falsch verstandene Gründlichkeit. Für die grundsätzlich sinnvolle und zulässige Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung war es nicht nötig, den Kreis der Mitarbeiter, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, so weit zu ziehen. Auch war es ein Fehler, dass W I R das Screening-Verfahren nicht mit den Arbeitnehmervertretern besprochen und klar geregelt haben."
Wahrlich erstaunlich: Am 03.02.09 hat sich Mehdorn damit noch zum Abgleich der Stammdaten bekannt, von dem er im Brief vom 09.02.09 an 240.000 Mitarbeiter nun behauptet, der Vorstand habe davon nichts gewusst. Wenn der Vorstand aber nichts gewusst hätte, hätte er sich dazu auch nicht mit dem Betriebsrat abstimmen können. (Dann sollte Mehdorn schleunigst strafrechtliche Schritt gegen die Verantwortlichen in der Konzernrevision einleiten. Tut er dies nicht, überführt er sich der Lüge.)
Wer für diesen Widerspruch eine rationale Erklärung hat, sollte sich nicht zurückhalten und diese berichten. Ich zumindest wäre recht dankbar dafür!