Deutsche Bahn:Mehdorns persönliche Entschuldigung

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Der Brief des Bahnchefs vom 9. Februar 2009 an die Mitarbeiter im Wortlaut:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit dem Abgleich Ihrer Personalstammdaten mit denen unserer Lieferanten möchte ich mich heute noch einmal direkt an Sie wenden. Der Vorstand hat von diesen Datenabgleichen durch die Konzernrevision in Zusammenarbeit mit einer Drittfirma bis vor Kurzem nichts gewusst und diese auch zu keinem Zeitpunkt genehmigt.

Ich habe mich im Namen des Vorstands gegenüber dem Konzernbetriebsrat für diese Aktionen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschuldigt. Diese Entschuldigung möchte ich Ihnen heute auf diesem Weg auch persönlich übermitteln. Der Konzernbetriebsrat hat die Entschuldigung akzeptiert, und wir haben gemeinsam vereinbart, dass alle betreffenden Aktionen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung lückenlos aufgeklärt und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und betriebliche Vereinbarungen auch geahndet werden.

Im Einzelnen hat die vor dem Konzernbetriebsrat abgegebene Erklärung folgenden Wortlaut:

1. Der Vorstand der DB AG stellt ausdrücklich fest, dass er Verstöße gegen datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen nicht akzeptiert und ahnden wird.

2. Der Vorstand der DB AG bedauert, dass es in der Vergangenheit bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen ist und kein Gremium der Arbeitnehmerinteressenvertretung informiert war. Er entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern.

3. Der Vorstand der DB AG erklärt, dass im Jahre 2009 keine Daten zur Mitarbeiterüberprüfung genutzt oder übermittelt werden.

4. Soweit Prüfungsergebnisse sowie Abschlussberichte der vom Vorstand oder Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorliegen, erhält der KBR diese zur Kenntnis. Zur Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge werden dem Konzernbetriebsrat (KBR) von ihm zu benennende externe Sachverständige zur Verfügung gestellt.

5. Vor diesem Hintergrund und nach eingehender Bewertung durch die externen Sachverständigen des KBR werden die geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen und das konzerninterne Regelwerk überprüft und mit dem KBR unter Begleitung der externen Sachverständigen fortentwickelt.

Wir werden Sie über den Fortgang der Untersuchungen und die Ergebnisse weiter informieren. Herzlichst Ihr Hartmut Mehdorn

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