Der kleine Angreifer heißt IP-Com und hat alles, was ein Troll braucht: Geld für Prozesse und ein Portfolio an Patenten. Der milliardenschwere US-Private-Equity-Fonds Fortress ist mit fast 50 Prozent beteiligt. Bernhard Frohwitter betreute die strittigen Patente bereits, als sie noch Bosch gehörten. Als dort die Mobilfunksparte eingestellt wurde, verkaufte Bosch die Rechte an Frohwitter, Anwalt in München, der die Firma IP-Com gründete.

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Investment in geistiges Eigentum

Frohwitter selbst distanziert sich von Trollen. "Wir sind eine neue Klasse von Asset-Managern, die es so zuvor in Deutschland nicht gegeben hat", sagt der Patentrechtsanwalt. Das Geschäftsmodell von IP-Com sei vollkommen anders als das eines Trolls. Während Trolle auf bloßen Verdacht, ein Patent sei verletzt, klagen, verwalte und betreue IP-Com Patente und vertrete die Interessen der Erfinder. Er beobachte seit 30 Jahren, wie sich große Konzerne häufig über Patente hinwegsetzten, sagt IP-Experte Frohwitter. "Wir vertreten Einzelerfinder und kleine Firmen, die nicht die Ressourcen haben, sich gegen die Großindustrie zu verteidigen." Der Prozess dauert an.

In den USA ist die Troll-Variante des Investments in IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum) bereits umstritten. Der US Supreme Court macht sich mittlerweile öffentlich Gedanken darüber, ob den Trollen der Griff zu ihrer schärfsten Waffe erschwert werden sollte - dem schnellen Produktionsstopp. "In der Entscheidung "Ebay v MercExchange" wirft Richter Kennedy die Frage auf, ob es im öffentlichen Interesse liegt, einem Unterlassungsantrag stattzugeben, der offensichtlich und ausschließlich als Druckmittel für Lizenzverhandlungen dient", sagt Gärtner.

Die Trolle profitieren von Gesetzesverschärfungen

Zwar beginnen die Trolle nun, zum Schein Produktionsstätten zu kaufen. Doch immer noch besser als in Deutschland: Hier wird voraussichtlich im August 2008 das neue "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Kraft treten. Die Regierung setzt damit die sogenannte EU-Durchsetzungsrichtlinie in deutsches Recht um.

Die neuen Gesetze sollen den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und geistiges Eigentum schützen. Mit den neuen Bestimmungen wird die Beschlagnahmung von Waren an der Grenze vereinfacht. Der Patentinhaber kann Einsicht in Bankunterlagen verlangen. Und: Er hat schon vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, selbst wenn diese noch keine Rechte verletzt haben. Doch mit der Position der Schutzrechtsinhaber verbessert sich auch die Rechtsposition der Trolle. Auf Unternehmen, denen das Geld für eine umfangreiche Patentrecherche fehlt, könnten bald harte Zeiten zukommen.

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(sueddeutsche.de/bgr/mel)