Der Hauptstadt-Flughafen:Streitpunkt Tegel

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Am 24. September stimmen die Berliner in einem Volksentscheid über die Frage ab, ob der alte Flughafen in Tegel langfristig offen bleiben soll.

Von Jens Schneider

Es sollte ein klares Signal an die Berliner Wähler herauskommen. Das war zumindest das Ziel der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin, als sie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für Mittwochabend nach Potsdam zum Gespräch baten. Von einer Vorladung sprachen gar manche Beobachter, denn die Regierungen beider Länder sind doch arg genervt von Dobrindt. Er hat ihnen im Streit um die Zukunft des Berliner Flughafens Tegel ihre Aufgabe noch schwerer gemacht, als sie es ohnehin schon ist.

Am 24. September stimmen die Berliner in einem Volksentscheid über die Frage ab, ob der alte Flughafen Tegel langfristig offen bleiben soll. Eigentlich steht seit Jahren fest, dass Tegel spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des neuen Hauptstadtflughafens BER dichtmachen soll, wenn der denn mal eröffnet wird, frühestens 2018. Für die Schließung von Tegel gäbe es gute Gründe. Die Länder halten sie für zwingend aus rechtlichen Gründen, und wirtschaftlich geboten. Aber Dobrindt gefällt es plötzlich, Sympathien für die Offenhaltung zu zeigen.

Das ist durchaus von Bedeutung, denn die Länder und der Bund sind gemeinsam Gesellschafter der Berliner Flughäfen, damit auch von Tegel. Bis nach Mitternacht suchten die drei Seiten in Potsdam eine Lösung. Am Ende kam ein Formelkompromiss heraus, aber eben kein Kotau von Dobrindt.

Der Bund und die beiden Bundesländer zeigten sich einig, dass der gut 20 Jahre alte Beschluss zur Schließung von Tegel nur gemeinsam geändert werden kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Und mit den rechtlichen Fragen eines Weiterbetriebs soll sich der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft im November befassen. Das wäre nach dem Volksentscheid, bei dem eine klare Mehrheit für den Weiterbetrieb von Tegel erwartet wird. Das wollen aber die Landesregierung in Potsdam und der Berliner Senat auf keinen Fall umsetzen.

© SZ vom 18.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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