Bahn-Chef Hartmut Mehdorn hat sich offenbar nur ungern vom Aufsichtsrat zur Ausforschung all seiner Mitarbeiter im Jahr 2005 befragen lassen. Doch schon bald wird Mehdorn genauestens Rede und Antwort stehen müssen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn will auf einer außerordentlichen Sitzung über die Datenaffäre bei dem Unternehmen beraten. Das sagte der Sprecher von Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller.
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Unter Druck: Immer neue Berichte über massenhaften Überprüfungsaktionen bei den eigenen Mitarbeitern könnten Bahn-Chef Hartmut Mehdorn zu Fall bringen. (© Foto: AP)
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Das Kontrollgremium werde vollständige Klarheit in der Angelegenheit herbeiführen und Regelungen finden, die eine Wiederholung der Vorgänge ausschließen.
Ein Termin für die Sitzung werde zurzeit beraten. "Herr Müller hat Herrn Mehdorn gebeten, die Antworten der DB AG auf die Fragen des Verkehrsausschusses dem Aufsichtsrat vorab zur Verfügung zu stellen. Das hat Herr Mehdorn zugesagt", erklärte der Sprecher des Ex-Evonik-Chefs.
Die Bundesregierung forderte Mehdorn unterdessen auf, bis zur Sondersitzung des Aufsichtsrats einen umfassenden schriftlichen Bericht zur Datenaffäre vorzulegen.
Der Sprecher von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, Rainer Lingenthal, erklärte am Mittwoch in Berlin, bisher sei "noch kein einziges Papier" im Ministerium eingegangen, das die Vorgänge schildere. Deshalb sei es auch zu früh, die Frage nach dem Verbleib Mehdorns im Amt zu beantworten. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm schloss sich dem an.
Merkel: "Rasch und zügig" aufklären
Die Tagung des Aufsichtsrats ist zwar noch nicht terminiert. Die Arbeitnehmervertreter verlangen aber, dass sie vor der Sitzung des Verkehrsauschusses am 11. Februar stattfindet, in der die Abgeordneten hohe Bahn-Manager zu Einzelheiten befragen wollen.
Wilhelm wiederholte die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass alle aufgeworfenen Fragen "rasch und zügig" aufgeklärt und "eindeutig erläutert und dargestellt" werden müssten. Es gebe berechtigte Bedürfnisse nach Information seitens des Verkehrsausschusses, seitens des Aufsichtsrats und aufgrund eigener Befugnisse des Bundesverkehrsministeriums, sagte der Regierungssprecher.
Lingenthal berichtete von der Sondersitzung des Aufsichtsrats-Prüfungsausschusses vom vergangenen Freitag, dass Mehdorn erst zu diesem Treffen habe zitiert werden müssen und auch erst auf mehrmaliges Befragen von der zweiten Aktion berichtet habe. Diese wurde am Dienstagabend öffentlich.
Betroffen waren 2005 alle 220.000 Bahnbeschäftigten. Dem Ministerium sei über Presseveröffentlichungen hinaus nichts bekannt, das eine Äußerung über "Umfang, Dimension, Mitarbeiter oder Verantwortliche" zulassen würde, sagte Lingenthal.
"Keinerlei detaillierte Information"
Auch auf Befragen sei in der Sitzung "keinerlei detaillierte Information" über die zweite Aktion gekommen. Bei der ersten waren 2002/2003 heimlich die Daten von rund 173.000 Mitarbeitern abgeglichen worden. "Ich kann nicht sagen, ob das die beiden einzigen größeren Aktionen gewesen sind oder nicht." Insgesamt soll es 43 Vorgänge unterschiedlichen Ausmaßes gegeben haben.
Zu dem Schreiben Mehdorns an die Mitarbeiter vom Dienstag sagte Lingenthal, diese müssten selbst wissen, ob das aus ihrer Sicht eine gute Herangehensweise sei. Mehdorn hatte darin Fehler eingeräumt und die künftige Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter versprochen. Wessen Daten wann wofür benutzt worden sind, erklärte er jedoch nicht.
"Ganz im Vordergrund" stehe die Frage, ob bei einem Unternehmen dieser Bedeutung und dieser Größenordnung die Mitarbeiter in derartige Untersuchungen einzubeziehen seien, sagte Lingenthal. Es sei eine Frage der Unternehmenskultur und der Motivation. Auch daran müsse sich der Vorstand messen lassen, aber erst nach Vorliegen des Berichts.
Zur Frage der Zulässigkeit von umfangreichen Ausforschungen der Mitarbeiter erklärte der Heidelberger Arbeitsrechtler Michael Eckert vom Deutschen Anwaltverein, dass eine Kontrolle von Arbeitnehmern ist in vielen Fällen erlaubt sei. "Die Überprüfung der allein für den betrieblichen Gebrauch erlaubten Nutzung von Telefon und Internet, der E-Mails und sogar der Einsatz von Kameras bei konkretem Diebstahlverdacht und Zustimmung des Betriebsrates sind als Schutzmaßnahmen zulässig", erklärte der Jurist.
Neben dem Arbeitsrecht müsse der Arbeitgeber aber auch das Datenschutzrecht beachten. "Datenschutzrechtlich müssen die Mitarbeiter, die überprüft werden und bei denen nichts gefunden wurde, im nachhinein informiert werden", sagte Eckert weiter.
Das Unterlassen der Information stellt nach Auffassung von Transparency International Deutschland eine datenschutzrechtliche Verletzung dar. Das sogenannte Screening eines Großteils der Mitarbeiter wie bei der Bahn sei deshalb wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Ordnung gewesen, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Peter von Blomberg.
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Der Bundestagsabgeordnete Hofreiter hat das gleiche veröffentlicht, alle Zeitungen zitieren es.
Für mich ist es nicht ein "übers Ziel hinausschießen", sondern wirklich ein Skandal: eine Firma, von der man nicht weiß, wie sie arbeitet, bekommt personenbezogene Daten von Mitarbeitern, von Eheleuten, vertrauliche Emails, mit der Begründung: Vorbeugende Korruptionsbekämpfung.
Man weiß nicht, was diese Detektei mit diesen Daten gemacht hat.
Gleichzeitig leistet man der Korruption Vorschub, indem mündliche Aufträge ohne genaue Definition im Volumen von über 800 000 Euro vergeben werden können, ohne Beleg, nur auf das Wort hin?
Na gut, ich hatte offen gesagt mit etwas belastbareren Quellen gerechnet. Hier handelt es sich schliesslich um einen Blog. Zum Nachlesen von Meinungen und zu überprüfenden Behauptungen ist das sicher ok, aber eine verlässliche Quelle ist es m.E. nicht eben.
Fuer mich ist jedenfalls diese ganze Arie ein erneuter Beleg dafür, dass man in Deutschland auf einer Insel der Glückseligkeit lebt. Mangels richtiger Probleme muss man sich dann eben die übers-Ziel-hinausgeschossenen Korruptionsbekämpfern öffentlich kreuzigen.
Wird die Korruption nicht richtig bekämpft gibt es dann demnächst auch wieder Schelte. Mit dem Unterschied, dass dann auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Und nicht nur herbeigeredet wurde, wie in der aktuellen Diskussion.
Es gibt auf der homepage von Toni Hofreiter und netzpolitik.org das Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten zur Rasterfahndung. Die Bahn hat , jedenfalls dem Blogger, eine Unterlassungserklärung dazu abverlangt. Mehdorns Auffassung von Transparenz.
Da gehts zwar nur um einige der angeblichen 43 Aufträge an die Detektei, Zahl ist von der Bahn, aber das reicht schon. Das war noch vor der Erkärung, daß es noch mehr Prüfungen gab.
Toll ist vor allem die Private Angelegenheit von Mehdorn, für die die Bahn gezahlt hat. Projekt UHU.
Am schlimmsten find ich aber, daß die Detektei keine Verträge über den sicheren Umgang mit den Daten unterschreiben mußte, die Bahn zugibt, nicht zu wissen, was die alles mit den Daten gemacht haben.
Hm, naja, dann beruhigt mich wohl nur die Tatsache, dass ich nichts zu verbergen habe. Und sind wir mal ehrlich, wieviel Informationen geben viele von uns über Facebook oder beim Internetshopping weiter.
Soweit ich weiss, darf Handelsregister jeder einsehen. Bei den Firmendatenbanken kommt es natürlich darauf an, ob diese legal entstanden sind. Aber das ist zunächst mal öffentlich verfügbare Information, das ist m.E. nichts Verwerfliches.
Welche Quellen gibt es für Ihre anderen Aussagen (Betriebsrat, Verschwiegenheitsklauseln, schriftliche Belege etc)? Im SZ-Artikel steht dies ja nicht...
Tja, omit, wenn man in der Ferne ist, bekommt man nicht alles mit:
Nichts von einfachen Abgleich der Dateien Arbeitnehmer/Lieferanten, sondern überprüfen von Mitarbeitern und Ehegatten in Handelsregistern, Firmendatenbanken etc.. , Weitergabe von emails an Betriebsrat mit vertraulichen Daten von dritten an Fremde, keine Verschwiegenheitsklauseln im Auftrag, kein Verbot von Weitergabe an dritte usw.
Alles heimlich und unter Decknamen wie Uhu oder Babylon, keine Aufzeichnungen, keine schriftlichen Belege.
Vielleicht wurden ihre emails ja auch an die Detektei übergeben? Ihre Stammdaten mit Namen, Geburtsdatum, Kontonummer sind auf jeden Fall in der Hand von dritten......
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