Bahn-Chef Hartmut Mehdorn hat sich offenbar nur ungern vom Aufsichtsrat zur Ausforschung all seiner Mitarbeiter im Jahr 2005 befragen lassen. Doch schon bald wird Mehdorn genauestens Rede und Antwort stehen müssen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn will auf einer außerordentlichen Sitzung über die Datenaffäre bei dem Unternehmen beraten. Das sagte der Sprecher von Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller.

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Unter Druck: Immer neue Berichte über massenhaften Überprüfungsaktionen bei den eigenen Mitarbeitern könnten Bahn-Chef Hartmut Mehdorn zu Fall bringen. (© Foto: AP)

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Das Kontrollgremium werde vollständige Klarheit in der Angelegenheit herbeiführen und Regelungen finden, die eine Wiederholung der Vorgänge ausschließen.

Ein Termin für die Sitzung werde zurzeit beraten. "Herr Müller hat Herrn Mehdorn gebeten, die Antworten der DB AG auf die Fragen des Verkehrsausschusses dem Aufsichtsrat vorab zur Verfügung zu stellen. Das hat Herr Mehdorn zugesagt", erklärte der Sprecher des Ex-Evonik-Chefs.

Die Bundesregierung forderte Mehdorn unterdessen auf, bis zur Sondersitzung des Aufsichtsrats einen umfassenden schriftlichen Bericht zur Datenaffäre vorzulegen.

Der Sprecher von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, Rainer Lingenthal, erklärte am Mittwoch in Berlin, bisher sei "noch kein einziges Papier" im Ministerium eingegangen, das die Vorgänge schildere. Deshalb sei es auch zu früh, die Frage nach dem Verbleib Mehdorns im Amt zu beantworten. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm schloss sich dem an.

Merkel: "Rasch und zügig" aufklären

Die Tagung des Aufsichtsrats ist zwar noch nicht terminiert. Die Arbeitnehmervertreter verlangen aber, dass sie vor der Sitzung des Verkehrsauschusses am 11. Februar stattfindet, in der die Abgeordneten hohe Bahn-Manager zu Einzelheiten befragen wollen.

Wilhelm wiederholte die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass alle aufgeworfenen Fragen "rasch und zügig" aufgeklärt und "eindeutig erläutert und dargestellt" werden müssten. Es gebe berechtigte Bedürfnisse nach Information seitens des Verkehrsausschusses, seitens des Aufsichtsrats und aufgrund eigener Befugnisse des Bundesverkehrsministeriums, sagte der Regierungssprecher.

Lingenthal berichtete von der Sondersitzung des Aufsichtsrats-Prüfungsausschusses vom vergangenen Freitag, dass Mehdorn erst zu diesem Treffen habe zitiert werden müssen und auch erst auf mehrmaliges Befragen von der zweiten Aktion berichtet habe. Diese wurde am Dienstagabend öffentlich.

Betroffen waren 2005 alle 220.000 Bahnbeschäftigten. Dem Ministerium sei über Presseveröffentlichungen hinaus nichts bekannt, das eine Äußerung über "Umfang, Dimension, Mitarbeiter oder Verantwortliche" zulassen würde, sagte Lingenthal.

"Keinerlei detaillierte Information"

Auch auf Befragen sei in der Sitzung "keinerlei detaillierte Information" über die zweite Aktion gekommen. Bei der ersten waren 2002/2003 heimlich die Daten von rund 173.000 Mitarbeitern abgeglichen worden. "Ich kann nicht sagen, ob das die beiden einzigen größeren Aktionen gewesen sind oder nicht." Insgesamt soll es 43 Vorgänge unterschiedlichen Ausmaßes gegeben haben.

Zu dem Schreiben Mehdorns an die Mitarbeiter vom Dienstag sagte Lingenthal, diese müssten selbst wissen, ob das aus ihrer Sicht eine gute Herangehensweise sei. Mehdorn hatte darin Fehler eingeräumt und die künftige Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter versprochen. Wessen Daten wann wofür benutzt worden sind, erklärte er jedoch nicht.

"Ganz im Vordergrund" stehe die Frage, ob bei einem Unternehmen dieser Bedeutung und dieser Größenordnung die Mitarbeiter in derartige Untersuchungen einzubeziehen seien, sagte Lingenthal. Es sei eine Frage der Unternehmenskultur und der Motivation. Auch daran müsse sich der Vorstand messen lassen, aber erst nach Vorliegen des Berichts.

Zur Frage der Zulässigkeit von umfangreichen Ausforschungen der Mitarbeiter erklärte der Heidelberger Arbeitsrechtler Michael Eckert vom Deutschen Anwaltverein, dass eine Kontrolle von Arbeitnehmern ist in vielen Fällen erlaubt sei. "Die Überprüfung der allein für den betrieblichen Gebrauch erlaubten Nutzung von Telefon und Internet, der E-Mails und sogar der Einsatz von Kameras bei konkretem Diebstahlverdacht und Zustimmung des Betriebsrates sind als Schutzmaßnahmen zulässig", erklärte der Jurist.

Neben dem Arbeitsrecht müsse der Arbeitgeber aber auch das Datenschutzrecht beachten. "Datenschutzrechtlich müssen die Mitarbeiter, die überprüft werden und bei denen nichts gefunden wurde, im nachhinein informiert werden", sagte Eckert weiter.

Das Unterlassen der Information stellt nach Auffassung von Transparency International Deutschland eine datenschutzrechtliche Verletzung dar. Das sogenannte Screening eines Großteils der Mitarbeiter wie bei der Bahn sei deshalb wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Ordnung gewesen, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Peter von Blomberg.

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