Verdächtige Aktiengeschäfte, Teil II: In Deutschland sind jetzt auch Cum-Cum-Geschäfte ein Fall für die Ermittlungsbehörden geworden. Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat ein Verfahren eingeleitet, bei dem geprüft werden soll, ob dieses Steuersparmodell kriminell war.
Cum-Cum:Vielleicht doch kriminell
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Die Banken glauben, dass Steuersparen mithilfe von Aktiendeals völlig legal war. Anders die Staatsanwälte aus Frankfurt. Sie untersuchen jetzt die Geschäfte.
Von Klaus Ott, München