Bundesrechnungshof:Millionäre außer Kontrolle

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Der Bundesrechnungshof fordert Finanzämter auf, die Steuererklärungen von Einkommensmillionären häufiger zu prüfen.

Der Bundesrechnungshof hat den Finanzämtern vorgeworfen, Einkommensmillionäre unzureichend zu prüfen und so erhebliche Steuerausfälle in Kauf zu nehmen.

Die Steuererklärungen der Einkunftsmillionäre sollten genauer geprüft werden. (Foto: Foto: dpa)

Wie aus dem am Dienstag in Berlin vorgelegten Jahresbericht hervorgeht, prüft der Fiskus im Schnitt jährlich nur 15 Prozent der Einkunftsmillionäre. Dabei gebe es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Eine konsequentere Prüfung sei "allemal lohnend", sagte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels.

Er verwies darauf, dass jede Sonderprüfung Mehreinnahmen von durchschnittlich 135.000 Euro ergeben habe.

"Sinnlose Förderprojekte"

Der Rechnungshof kritisierte wie in den Vorjahren, dass der Bund nach wie vor jährlich bis zu drei Milliarden Euro durch sinnlose Förderprojekte und unwirtschaftliches Handeln verschwende.

Engels warf dem Bund vor, an lieb gewonnenen Gewohnheiten festzuhalten, ohne dass dies Sinn mache. Einrichtungen und Projekte würden unnötig gefördert und kostenträchtige Aufgaben nicht eingestellt oder nicht an günstigere Anbieter vergeben.

Hinzu kämen Einnahmeausfälle durch föderale Probleme beim unterschiedlichen Steuervollzug. Das finanzielle Volumen seiner Vorschläge bezifferte der Rechnungshof durch Minderausgaben und Mehreinnahmen wie jedes Jahr auf etwa zwei bis drei Milliarden Euro.

"Ziemlich exakt zu beziffern"

Engels sprach von bis zu 2,2 Milliarden Euro, die "sich ziemlich exakt beziffern" ließen.

In diesem Zusammenhang übte Engels scharfe Kritik am Bund der Steuerzahler. Die vom Steuerzahlerbund genannten 30 Milliarden Euro Verschwendung aller öffentlichen Haushalte seien "überhaupt nicht nachvollziehbar". "Mir sind keinerlei Berechnungen des Bundes der Steuerzahler bekannt, wie man zu dieser Zahl kommen kann."

Er habe Steuerzahler-Präsident Karl Heinz Däke wiederholt gebeten, Quellen offen zulegen. Angebliche Schätzungen von Rechnungshofpräsidenten - wie von Däke behauptet - gebe es nicht. Engels: "Es muss sich dann schon um Rechnungshof-Präsidenten handeln, die nicht mehr leben."

Die vom Rechnungshof für die Bundesverwaltungen ermittelten zwei bis drei Milliarden Euro könnten nicht einfach hoch gerechnet werden. Die Prüffälle seien "sehr risikobehaftet" sowie "besonders hervorgehobene" Vorgänge und daher nicht repräsentativ. Die Bundesverwaltung arbeite im "Großen und Ganzen" gut und sei zumeist bereit, aus Fehlern zu lernen, stellte Engels klar.

"Erster Silberstreifen am Horizont"

Engels warnte die große Koalition, angesichts der Milliarden- Steuermehreinnahmen den Sparkurs aufzugeben. "Die aktuell guten Zahlen sind ein erster Silberstreifen am Horizont. Ein Silberstreifen, der nicht dazu verführen darf, den unerwarteten Steuersegen für konsumtive Zwecke zu verwenden."

Er habe den Eindruck, dass der Hang zur Verschwendung kleiner werde, wenn die Finanznot größer sei, sagte der Rechnungshof-Präsident. Die Lage der Bundesfinanzen habe sich zuletzt verbessert. "Das lässt hoffen." Der Bund müsse aus der strukturellen Schieflage heraus, wonach 90 Prozent der Steuereinnahmen für Zinsen und Sozialausgaben eingesetzt würden und der Schuldenberg des Bundes bis 2010 auf mehr als eine Billion Euro steigen werde.

Die mittelfristige Finanzplanung sollte wesentlich ernster genommen und Steuerschätzungen vorsichtiger und mit "weniger schön gerechneten Einnahmen" genutzt werden.

Mit Blick auf den ungleichen Steuervollzug wollte Engels nicht "Roß und Reiter" nennen und keine Länder "an den Pranger stellen".

"Reiche" Geberländer weniger forsch

Aber ein Land prüfe jährlich 60 Prozent der Einkunftsmillionäre, ein anderes nur rund 10 Prozent. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Länder weniger forsch vorgingen, die als "reiche" Geberländer in den föderalen Finanzausgleich viel Geld einzahlten und daher wenig Anreiz hätten. Die bisherigen Prüfergebnisse ließen diesen Schluss aber nicht zu.

Im Zuge der weiteren Föderalismusreform müsse der Bundesfinanzminister ein wirkliches Weisungsrecht bekommen, um Steuergerechtigkeit und eine einheitliche Erhebung durchzusetzen.

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