Bierkartell:Verzapft

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(Foto: epa apa Georg Hochmuth/picture-alliance/dpa)

Im Kartellverfahren gegen hiesige Brauereien wehrt sich Carlsberg gegen den Vorwurf, man habe Preise abgesprochen.

Von Benedikt Müller

Vor zehn Jahren, ausgerechnet zur Fußballeuropameisterschaft ( siehe Bild), wurde Bier hierzulande plötzlich teurer: Für Marken wie Bitburger, Krombacher oder Veltins mussten Käufer etwa einen Euro mehr je Kasten zahlen; zugleich verteuerte sich Fassbier für Gastronomen. Doch fand das Kartellamt später heraus: Die Konkurrenten hatten sich etwas zusammengebraut.

Von 2005 an soll die halbe Branche zwei Preiserhöhungen abgesprochen haben. Der bittere Abgang: Das Kartellamt verhängte Geldbußen von 338 Millionen Euro. Es ist das dritthöchste Strafgeld, das die hiesigen Wettbewerbshüter je ausgesprochen haben: nach dem Zement- und dem Wurstkartell. Die meisten Brauereien haben ihr Bußgeld akzeptiert. Doch nun wehrt sich die Carlsberg-Holding, der Marken wie Astra, Holsten oder Lübzer gehören, gegen ihre 62-Millionen-Euro Strafe.

Zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhebt die Brauerei Vorwürfe gegen das Kartellamt: Es könne nicht nachweisen, dass der damalige Carlsberg-Chef wirklich an einem Hinterzimmertreffen teilgenommen habe. Auch dass es in zwei späteren Telefonaten mit Konkurrenten wirklich um Preiserhöhungen gegangen sei, könnten die Zeugen gar nicht erinnern. "Carlsberg hat keine Preise abgesprochen", versichern die Anwälte.

Überdies beantragten sie, dass das Gericht das ganze Verfahren gegen Carlsberg einstellen sollte. Selbst wenn man da etwas verzapft hätte, wäre das Vergehen nun seit mehr als zehn Jahren abgeschlossen und mithin verjährt. Um im Bild zu bleiben: abgestanden. "Den Antrag müssen wir gründlich beraten", sagte der Richter.

Für die Brauerei geht es in dem Prozess um viel Geld. "Entweder Carlsberg schafft es nachzuweisen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist", sagt René Grafunder, Kartellrechtler der Kanzlei Dentons, "oder es droht ein deutlich höheres Bußgeld und ein entsprechender wirtschaftlicher Schaden." Allerdings könnte die Brauerei ihre Beschwerde immer noch zurückziehen, falls sich ein hartes Urteil abzeichnete.

So hat bereits am Dienstag die Radeberger-Gruppe entschieden, dass sie ihre 160-Millionen-Euro-Strafe nun doch zahlen werde. Die Tochter des OetkerKonzerns besitzt Marken wie Jever oder Schöfferhofer. Zwar widerspreche man ausdrücklich den Vorwürfen, so Radeberger. Das Gerichtsverfahren berge jedoch "nicht kalkulierbare finanzielle Risiken".

© SZ vom 14.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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