BGH erlaubt TV-Werbeblocker:Werbung? Und tschüss!

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"Bleiben Sie dran" - von wegen! Was viele ohnehin per Fernbedienung tun, nämlich die TV-Werbung wegzappen, das wollte eine deutsche Firma mit einem Gerät automatisch erledigen. Doch der Privatsender RTL klagte dagegen, fünf Jahre lang, aber am Ende vergeblich. Jetzt soll die Serienproduktion beginnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Verkauf von TV-Werbeblockern erlaubt. Der Vertrieb von Geräten, die Werbespots ausblenden oder automatisch auf einen werbefreien Kanal umschalten, ist nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar.

Bannerwerbung kann "Tivion" nicht ausschalten. (Foto: Foto: dpa)

Damit wies das Karlsruher Gericht eine Klage des Privatsenders RTL ab, der einem Koblenzer Unternehmen solche Apparate verbieten lassen wollte, weil damit die Finanzierung der auf Werbeeinnahmen angewiesenen privaten TV-Sender gefährdet sei (Aktenzeichen: I ZR 26/02 vom 24. Juni 2004).

Ein RTL-Sprecher zeigte sich "verwundert" über das Urteil der Karlsruher Richter. "Wir warten die Entscheidungsgründe ab und behalten uns den Weg zum Bundesverfassungsgericht vor", sagte er. "Schließlich geht es um die Rundfunkfreiheit, deren wesentlicher Bestandteil auch die Finanzierung ist."

Nach fünfjährigem Rechtsstreit gab der BGH der Firma TC Unterhaltungselektronik AG Recht. Das Unternehmen hatte entsprechende Geräte erstmals 1999 unter der Bezeichnung "Fernseh-Fee" vorgestellt. Nach den Worten der Karlsruher Richter erschwert ein Werbeblocker zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens.

Der Zuschauer entscheidet

Von einer existenziellen Gefährdung des Senders RTL sei aber nicht auszugehen, wie das Kammergericht Berlin im Berufungsverfahren festgestellt habe. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt. Das Gerät wirke nicht unmittelbar auf die RTL-Werbespots ein, sondern biete dem Konsumenten lediglich eine "technische Hilfestellung zum Ausblenden nicht gewünschter Werbung", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

"Die Anwendung der Werbeblocker-Funktion bleibt jeweils dem Zuschauer überlassen." Nach Auskunft der TC-Vorstandsvorsitzenden Petra Bauersachs soll nächste Woche mit der Produktion eines neuen Produkts unter dem Namen "Tivion" für das Weihnachtsgeschäft begonnen werden.

Dabei handelt es sich nach Auskunft des Unternehmens um einen 99 Euro teuren Adapter, der Computer und Fernsehgerät miteinander verbindet und mit Hilfe von Signalen, die über das Internet ausgesendet werden, Werbeblöcke ausblenden oder auf werbefreie Kanäle umschalten kann.

Lebensnerv betroffen

RTL-Anwalt Herbert Messer hatte in der Verhandlung am Donnerstag die neue Technik als wettbewerbswidrigen "Störsender" bezeichnet, der den Zuschauern einen Anreiz zum massenhaften Wegzappen biete.

Wenn das Publikum sich damit auf den werbefreien Teil der Sendungen beschränken könnte, wäre es dem auf Werbefinanzierung angewiesenen Sender nicht mehr möglich, sein Gesamtangebot aufrecht zu erhalten. "Es ist der Lebensnerv der Privatsender betroffen", sagte Messer.

Der Anwalt der Elektronikfirma, Achim von Winderfeld, hielt dem entgegen, die Sender könnten auch auf andere Werbeformen wie Banner- oder Bandenwerbung ausweichen, die nicht ausgeblendet werden könnten.

Zudem sei ein solches Gerät - ähnlich wie die Fernbedienung, die das Zappen erst möglich gemacht habe - Teil des technischen Fortschritts, dem sich niemand entziehen könne.

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