Banker und Boni:Geheimsache Gehalt

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Die Regent Street - London ist der europäische Finanzplatz Nummer eins und auch bei der üppigen Bezahlung von Bankern führend. (Foto: Toby Melville/Reuters)

Chefs von Sparkassen müssen nicht mehr befürchten, dass ihre Bezüge detailiert ausgewiesen werden.

Von Harald Freiberger, München

Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sind noch einmal davongekommen. Sie werden bei der Vergütung ihrer Führungskräfte nicht genauso behandelt wie die Großbanken in Europa. Das geht aus den endgültigen Richtlinien hervor, welche die europäische Bankenaufsicht Eba an diesem Montag in London veröffentlichte.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, in der alle Banken organisiert sind, reagierte erleichtert: "Entgegen der ursprünglichen Pläne der Eba werden die Leitlinien nicht zu einer vollständigen Aufhebung der bisherigen Erleichterungen für kleine und mittlere Institute in Deutschland bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme führen." Man begrüße das Bestreben der Eba, "eine überwiegend proportionale Ausgestaltung herbeizuführen".

Die Sprecherin eines Bankenverbands sagte, ein abgestuftes Vorgehen sei sachgerecht, "schließlich ging es den Regulierern darum, den Bonus-Exzessen der Vergangenheit Einhalt zu gebieten". Zuletzt sah es so aus, als würde die Eba eben nicht abgestuft vorgehen, sondern für alle Kreditinstitute, ob groß oder klein, dieselben Maßstäbe anlegen. Das hätte bedeutet, dass für alle dieselben Grundsätze in den Details der Bezahlung gegolten hätten. Die kleinen Geldhäuser hatten kritisiert, dass sie damit überfordert gewesen wären. Ein Beispiel: Die Richtlinien schreiben vor, dass die Boni von Banken in Form von Aktien ausgezahlt werden sollen. Auf diese Weise wollen die Regulierer vermeiden, dass sich zum Beispiel Händler auf kurzfristige Gewinne konzentrieren und zu hohe Risiken eingehen. Ein Teil der Aktien soll auch zurückbehalten und zum Teil erst in vier Jahren ausbezahlt werden, wenn sich herausgestellt hat, dass die Verantwortlichen wirklich keine zu großen Risiken eingegangen sind. Genossenschaftsbanken und Sparkassen hätten dies kaum umsetzen können, schon allein, weil sie keine Aktiengesellschaften sind.

Der Vorstoß der europäischen Regulierer geht zurück auf die immens hohen Boni besonders von Investmentbankern vor Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008. Manche Star-Banker erhielten Gratifikationen in zweistelliger Millionen-Höhe. Dies gilt als eine der Ursachen für die Finanzkrise, weil die Banker damals aus Gründen des kurzfristigen Profits hohe Risiken eingingen.

Die EU schrieb Banken deshalb schon vor einiger Zeit vor, dass der Bonus künftig nur noch maximal genauso hoch sein darf wie das Fixgehalt. Im Ausnahmefall, wenn die Eigentümer zustimmen, sollte die doppelte Höhe zulässig sein. Große deutsche Institute wie die Deutsche Bank und die Commerzbank haben diese Vorschrift inzwischen umgesetzt.

Unklarheiten gab es bis zuletzt jedoch darüber, ob diese Regeln auch eins zu eins auf kleine Institute übertragen werden sollen. Die Frage der Boni spielte für Sparkassen und Genossenschaften dabei keine Rolle, da sie ihren Führungskräften in der Regel keine hohen Gratifikationen zahlen.

Die Detailregelung der Eba wurde vor allem für kleinere britische Institute und Broker nötig, bei denen hohe Erfolgsbeteiligungen immer noch üblich sind. Für sie legte die Eba nun fest: "Die Anwendung des sogenannten Bonusdeckels sollte keine Ausnahmen haben." Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass "die Institute die sogenannte Bonus-Deckelung korrekt und konsistent berechnen". Will heißen: Für kleine Zockerbuden gibt es keine Ausnahmen - wohl aber für "nicht komplexe Institute", zu denen offenbar Sparkassen und Genossenschaftsbanken zählen.

Eine andere Frage ist noch nicht endgültig entschieden: Ob Sparkassen und Genossenschaftsbanken verpflichtet werden sollen, die Gehälter ihrer Vorstände genauso detailliert zu veröffentlichen wie Großbanken. Die Pläne der Eba sahen auch in dieser Frage eine Gleichbehandlung vor. Allerdings haben die deutschen Regulierer festgelegt, dass nur die Gehälter sogenannter bedeutender Risikoträger ausgewiesen werden müssen. Darunter fallen die Vorstände von Sparkassen und Genossenschaftsbanken nach dem Verständnis der Bankenverbände nicht. Es könnte aber sein, dass die europäische Finanzaufsicht diese nationale Regelung noch aushebelt. Die meisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken geben die Vorstandsgehälter nicht an, einige nennen lediglich die Gesamtsumme der Vorstandsbezüge, nur in Ausnahmefällen werden die Gehälter einzelner Vorstände beziffert. Eine solche Ausnahme besteht bei den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, wo die Eigentümer - Land und Kommunen - die Offenlegung der Gehälter anordneten. Inzwischen erfüllen 102 der 105 Sparkassen die Vorgaben. Das Ergebnis: Die Vorstände größerer Sparkassen in NRW kommen auf ein Jahresgehalt von 500 000 Euro.

© SZ vom 22.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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