Arbeitskampf bei der Lufthansa:Passagiere können sich wehren

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Bei der Lufthansa könnte es bald wieder zu Streiks kommen. Doch Reisende müssen Verspätungen und Flugausfälle nicht einfach hinnehmen.

Sibylle Haas

Wer vom übernächsten Wochenende an mit der Lufthansa fliegen will, muss sich auf Streiks gefasst machen, doch einfach hinnehmen muss er Verspätungen und Flugausfälle nicht. Denn die EU hat 2005 die Rechte der Fluggäste gestärkt und festgelegt, was Passagiere bei verspäteten, überbuchten und annullierten Flügen von der Fluggesellschaft erwarten können.

Bald müssen Reisende bei der Lufthansa wieder mit Streiks rechnen. (Foto: Foto: ddp)

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig empfiehlt Reisenden, sich über ihre Rechte zu erkundigen. Informationen gibt es telefonisch im Bürger-Service-Center unter +49 (0)5312355100 oder im Internet unter www.lba.de. Das LBA ist die Beschwerdestelle in Deutschland.

Wer sich in seinen Rechten als Fluggast behindert sieht, kann dies dem Amt melden. Es ist seine Aufgabe, den Vorfall zu prüfen und eventuell tätig zu werden. Die Verordnung regelt folgendes:

Verspätungen

In solchen Fällen können Fluggäste kostenlose Mahlzeiten und Getränke erwarten und verlangen, dass sie telefonieren und ein Fax schicken dürfen. Eventuell muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung bezahlen.

Eine Verspätung liegt vor, wenn sich bei Flügen über 3500 Kilometer die Abflugzeiten um vier Stunden, bei Flügen von 1500 bis 3500 Kilometern um drei Stunden und bei Flügen bis zu 1500 Kilometer um zwei Stunden verzögern. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Passagiere das Recht, sich die Kosten für das Ticket erstatten zu lassen.

Überbuchung

Wer wegen eines überbuchten Fluges unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wird, hat ebenfalls Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, auf eine Hotelübernachtung oder Ticketerstattung.

Grundsätzlich können auch Ausgleichsleistungen gefordert werden, die abhängig sind von der Entfernung des Flugzieles und 250 bis 600 Euro betragen. Die Ausgleichszahlung verringert sich, wenn Alternativflüge angeboten werden, bei denen die ursprünglich geplante Ankunftszeit in zumutbarem Umfang überschritten wird.

Flüge annulliert

Wenn ein Flug abgesagt wird, obwohl die Buchung bestätigt wurde, haben die Kunden Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, auf Mahlzeiten und Erfrischungen oder auf die Erstattung des Ticketpreises. Normalerweise können Passagiere auch die Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro fordern.

Dies geht laut EU-Verordnung aber nur, wenn die Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Dazu zählen schlechte Wetterverhältnisse, aber auch Streiks. Dazu sagte eine LBA-Sprecherin: "Es steht den Passagieren frei, sich dennoch beim LBA zu beschweren." Das Amt werde prüfen, ob alles getan wurde, um die Annullierung zu vermeiden.

Eine Lufthansa-Sprecherin sagte, die Fluggesellschaft werde die Auswirkungen eines Streiks für die Gäste so gering wie möglich halten. Innerhalb Deutschlands könnten Passagiere ihr Flugticket für eine Bahnfahrt nutzen. Bei elektronischen Buchungen müssten sie sich allerdings Bahngutscheine an einem Abfertigungsschalter besorgen.

Die Gewerkschaft Verdi hat am Dienstag beim Boden- und Kabinenpersonal der Lufthansa mit der Urabstimmung über Streiks begonnen. Laut Verdi könnte der Arbeitskampf Ende nächster Woche beginnen.

© SZ vom 17.07.2008/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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