Adidas:Etappensieg im Streifen-Streit

Lesezeit: 1 min

Kaum ein Markenzeichen ist bekannter als die drei Streifen von Adidas. Nun hat der Sportartikelhersteller einen Rechtsstreit um das charakteristische Merkmal vor dem höchsten EU-Gericht gewonnen.

Paul Katzenberger

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Frage zu entscheiden, ob die Wettbewerber Marca Mode, C&A, Hennes & Mauritz und Vendex in den Benelux-Ländern ihre Sportkleidung mit zwei parallelen Streifen anbieten dürfen. Adidas vertreibt seine Kleidung mit drei vertikalen Streifen und fürchtete Verwechslungsgefahr.

Der EuGH schloss sich der Sichtweise von Adidas an. Der Urteilsspruch bedeute allerdings lediglich, dass das Verfahren nun an das niederländische Gericht zurückgewiesen werde, dass in dem Rechtsstreit das endgültige Urteil zu fällen habe, sagt Markenschutz-Experte Stephan von Petersdorf-Kampen zu sueddeutsche.de.

Urteil vor niederländischem Gericht steht noch aus

Wie das Urteil vor dem niederländischen Gericht ausfalle, sei im Augenblick noch offen, sagt Petersdorf-Kampen weiter. Denn der EuGH-Entscheid beruhe nur auf einer Anfrage des niederländischen Gerichts in einer Einzelfrage des gesamten Verfahrens: Ob die zwei Streifen als Dekor im Sinne des harmonisierten EU-Rechts eine Marke wie die drei Streifen von Adidas verletzen können?

Sollte Adidas auch vor dem niederländischen Gericht recht bekommen, sei den beklagten Firmen zudem nur in den Benelux-Ländern untersagt, ihre Sportkleidung mit den zwei Streifen anzubieten, so Petersdorf-Kampen. Um ein europaweites Verbot zu erwirken, hätte Adidas ein Gemeinschaftsverfahren anstrengen müssen. Ein solches Verfahren sei möglich, wenn eine Marke zuvor beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante angemeldet wurde.

Adidas hat die drei Streifen in Alicante zwar angemeldet, doch das Verfahren in den Niederlanden ist kein Gemeinschaftsverfahren.

Adidas hatte in den vergangenen Jahren bereits etliche europäische Unternehmen verklagt, um ihnen die Herstellung von Kleidung im Zwei-Streifen-Design zu verbieten. Als Begründung führte Adidas an, dass die Ähnlichkeit mit dem geschützten Markenzeichen von Adidas zu Verwechslungen führen könne.

Adidas bislang erfolglos

Bislang hatten größere Marken vor dem EuGH auf ihre Streifen beharrt, und zwar mit Erfolg. Das Gericht wies im Oktober 2003 eine Klage von Adidas gegen das niederländische Unternehmen Fitnessworld Trading zurück. Im Jahr 2000 hatte Adidas vor dem EuGH bereits in einem ähnlich gelagerte Verfahren gegen Marca Mode den Kürzeren gezogen. Damals meinten die Richter noch, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

© sueddeutsche.de/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: