Fakten und Spekulationen:Acht Fragen zum Verfahren

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Der Mannesmann-Prozess wird neu aufgerollt. Die Richter in Düsseldorf müssen nun klären, ob die hohen Zahlungen wirklich im Interesse des Unternehmens waren. Die SZ benatwortet die wichtigsten Fragen.

Daniela Kuhr

Warum gibt es überhaupt einen zweiten Mannesmann-Prozess?

Im ersten Prozess hatte das Landgericht Düsseldorf am 22. Juli 2004 alle sechs Angeklagten freigesprochen: Sie hätten zwar ihre Pflichten aus dem Aktiengesetz verletzt, sich aber nicht strafbar gemacht. Unter anderem hielt das Gericht den Angeklagten einen Irrtum zugute. Sie hätten nicht erkannt, dass ihr Verhalten verboten ist. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche jedoch später auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück nach Düsseldorf - dort geht das Ganze nun vor einer anderen Strafkammer von vorn los.

Was werden die wichtigsten Fragen sein?

Der BGH hält die Prämien für Geschenke, die das Vermögen von Mannesmann geschädigt haben. Vorteile hätten sie dem Konzern nicht gebracht. Die Verteidigung behauptet das Gegenteil und will das auch beweisen. Wenn ihr das nicht gelingt, haben die Angeklagten objektiv eine Untreue begangen. Die entscheidende Frage wird dann jedoch sein, ob man sie dafür auch bestrafen kann: Wussten sie, dass ihr Verhalten nicht erlaubt ist? War es ihnen vielleicht egal? Das Gericht wird diverse Zeugen befragen, um herauszufinden, was sich damals in den Köpfen der Angeklagten abspielte.

Was ist mit den Abfindungen für Pensionäre?

In den Wirren der Übernahme beschloss das Aufsichtsratspräsidium nicht nur die Prämien für Esser und andere Manager, sondern bewilligte auch noch 31 Millionen Euro an ehemalige Führungskräfte von Mannesmann - angeblich, um deren Pensionsansprüche abzufinden. Bei der Höhe des Betrags sei es erstaunlich, dass der Vorgang im ersten Urteil so knapp abgehandelt wurde, stellte der BGH in der Revisionsverhandlung fest. Diesmal wird sich das Gericht deshalb ausführlicher damit befassen müssen.

Wer vertritt die Anklage? Mit Peter Lichtenberg und Dirk Negenborn werden diesmal nur zwei Staatsanwälte auftreten - und nicht drei wie beim ersten Prozess.

Wer sitzt auf der Richterbank?

Zuständig ist die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Drees. Ihm zur Seite werden zwei Berufsrichter und zwei Schöffen sitzen.

Wie könnte das Ganze ausgehen? Alles ist möglich, von einem erneuten Freispruch bis hin zur Haftstrafe. Da die Angeklagten nicht vorbestraft sind, dürfte eine Haftstrafe allerdings bei den meisten zur Bewährung ausgesetzt werden.

Könnte das Verfahren auch eingestellt werden?

Ja, diese Möglichkeit wurde zuletzt immer wieder genannt. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung kann ein Strafverfahren zum Beispiel gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Voraussetzung ist, dass Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagte zustimmen. Zudem muss die Auflage geeignet sein, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", und "die Schwere der Schuld" darf nicht entgegenstehen.

Was spricht für eine Einstellung? Eine Einstellung hat den Vorteil, dass sich alle ein langwieriges Verfahren sparen, dessen Ausgang ungewiss ist. Die Angeklagten gelten zudem weiter als unschuldig und sind nicht vorbestraft. Der Nachteil ist, dass fast zwangsläufig der Eindruck von Mauschelei entstehen würde.

© SZ vom 25.10.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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