AGB (Seite 4):Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online Rubrikenmarkt

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§ 3 Leistungen von Sueddeutsche.de und der SZ

3.1 Der Kunde kann im Online-Rubrikenmarkt von sueddeutsche.de eine unbegrenzte Anzahl von Anzeigen in den Rubriken KFZ, Immobilien und Stellen veröffentlichen. Der Kunde kann die Anzeige in einem von sueddeutsche.de vorgegebenen Eingabeformular selbst eingeben. Am Ende der Eingabe erhält der Kunde die Ansicht der Anzeige, so wie sie später im Online-Angebot von sueddeutsche.de präsentiert wird, es sei denn die Anzeige enthält unzulässige Inhalte. Diese können von sueddeutsche.de ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden ganz oder teilweise gelöscht werden (siehe § 6 unten). Sueddeutsche.de wird diese Angebote Interessenten über das Internet zur Verfügung stellen, indem sie die Anzeige auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Anzeige wird nach Abschluß der inhaltlichen Prüfung im Online-Rubrikenmarkt von sueddeutsche.de erscheinen.

3.2 Die Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt werden jeweils für vier Wochen veröffentlicht.

3.3 Der Kunde hat ebenso die Möglichkeit, online den Auftrag für eine Printanzeige zur Veröffentlichung in der entsprechenden Rubrik der Süddeutschen Zeitung zu erteilen. Dafür kann der Kunde den Anzeigentext in das von sueddeutsche.de vorgegebene Eingabeformular eingeben. Der Kunde kann bereits online eine Abbildung der Anzeige, wie sie in der Süddeutschen Zeitung erscheinen wird, ansehen und kann durch die Länge des Textes die Größe der Anzeige und damit den Preis selber bestimmen. Die Zeitungsanzeige wird zu dem vom Kunden angegebenen Termin veröffentlicht, es sei denn sie enthält unzulässige Inhalte, zu deren Löschung sueddeutsche.de und / oder die SZ gemäß § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist.

3.4 Der Kunde kann seine Anzeige auch sowohl im Rubrikenmarkt im Internet als auch in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichen. Für diese Kombination gibt der Kunde die Anzeige entsprechend dem oben bezeichneten Vorgehen in das von sueddeutsche.de vorgegebene Eingabeformular ein und gestaltet damit im ersten Schritt die Internetanzeige. Im zweiten Schritt folgt die Eingabe der Zeitungsanzeige. Die Zeitungsanzeige wird dann zu dem vom Kunden angegebenen Termin in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Dieser Erscheinungstermin für die Zeitung gilt auch als frühester Erscheinungstermin der Internetanzeige.

3.5 Der Kunde kann seine Online Anzeige jederzeit deaktivieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Eine nachträgliche Änderung der Anzeigeninhalte nach Absendung der Daten ist für private Kunden nicht möglich. Jede Veränderung von Anzeigeninhalten gilt bei Privatkunden als Neuschaltung einer Anzeige und lässt bei entgeltlichen Anzeigenschaltungen einen Vergütungsanspruch von sueddeutsche.de entstehen.

3.6 Sueddeutsche.de und die SZ sind nach Beendigung der Anzeigenschaltung nicht verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige zu speichern oder anderweitig aufzubewahren.

3.7 Sueddeutsche.de und die SZ behalten sich Änderungen dieser Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen verändern und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

3.8 Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl von Anzeigen an Sueddeutsche.de und / oder die SZ in Exceldateien zu liefern. Diese Dateien werden von sueddeutsche.de und / oder der SZ in das für die Anzeigenveröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt und / oder in der Süddeutschen Zeitung erforderliche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen nach dem Ablauf von zwei Wochen zu aktualisieren. Die Entscheidung über die Wahrnehmung dieser Möglichkeit liegt beim Kunden. Eine spätere Aktualisierung verlängert nicht die Dauer der Veröffentlichung.

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