Zwanziger erwägt Rücktritt:Privatfehde im Amt

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DFB-Chef Theo Zwanziger lähmt mit seinem Vorgehen den ganzen DFB, gibt ein weiteres Beispiel für Funktionärshybris und legt ein bedenkliches Rechtsverständnis an den Tag.

Christian Zaschke

Begonnen hat die Auseinandersetzung zwischen DFB-Präsident Theo Zwanziger und einem freien Journalisten eher harmlos. Nach einigen Eskalationsstufen hat sie am Montag einen Höhepunkt erreicht: Zwanziger sagte, er denke an Rücktritt, wenn er nicht Recht bekomme. Spektakulär ist dabei die Begründung: "Wenn das verfassungsrechtlich zulässig ist, werde ich sehr ernsthaft erwägen, ob ich dieses Amt weiterführe."

Theo Zwanziger erwägt seinen Rücktritt, falls er vor Gericht verlieren sollte. (Foto: Foto: Getty)

In einem Internet-Blog hatte ein Journalist Zwanziger im Zusammenhang mit dessen Umgang mit der zentralen Vermarktung von TV-Rechten als "unglaublichen Demagogen" bezeichnet. Dagegen wollte der DFB vorgehen, doch das Landgericht und das Kammergericht in Berlin hatten die Aussage als zulässige Meinungsäußerung angesehen.

Daraufhin verbreitete der DFB eine lange Presseerklärung, die nach Ansicht des Journalisten gespickt war mit Unwahrheiten. Er erwirkte im November seinerseits eine einstweilige Verfügung, die es dem Verband unter anderem verbietet zu behaupten, der Journalist habe Zwanziger "ohne Anlass einen unglaublichen Demagogen genannt.

Groteske Züge

Längst hat der Fall groteske Züge angenommen, das Ansehen des DFB ist bereits ramponiert, weil Zwanziger sich als Präsident in einer Privatfehde verrannt hat. Er sagt: "Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen. (...) Ich werde meine persönliche Ehre nicht auf dem Altar des Amtes opfern." Dabei geht es um eine Bagatelle, um einen keinesfalls ehrabschneidenden Begriff. Zwanziger jedoch lähmt mit seinem Vorgehen den ganzen Verband. Im DFB sollten sie sich fragen, wie ihr Präsident reagiert, wenn es wirklich mal eine Krise gibt.

Dazu kommt: Es ist eine Sache, ein weiteres Verfahren anzustrengen, obwohl es bereits Entscheide zuungunsten Zwanzigers gab - das kann er machen, das ist sein Recht. Es ist eine andere Sache, vor diesem weiteren Verfahren zur vermeintlichen Rettung der "persönlichen Ehre" als Präsident von mehr als 6,5 Millionen DFB-Mitgliedern mit der Rücktrittsdrohung Druck zu erzeugen; Zwanziger verknüpft sein Privatinteresse mit dem Amt und gibt damit ein weiteres Beispiel für Funktionärshybris.

Besonders bedenklich ist das Rechtsverständnis des ehemaligen Richters Zwanziger, das sich in seinem Satz vom Rücktritt offenbart. "Wenn das verfassungsrechtlich zulässig ist ..." - so setzt er an. Ja, was dann, ist zu fragen. Dann hat ein Gericht in einem Rechtsstaat ein Urteil gesprochen, das auch für den DFB-Präsidenten gilt. Wenn er damit auch nur das kleinste Problem hat - und es ist ja ganz offenkundig, dass er im Fall einer Niederlage eins hätte - , sollte er tatsächlich sehr ernsthaft erwägen, ob er dieses Amt weiterführt.

© SZ vom 09.12.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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