Fall Pechstein:Ein falscher Satz in einem wichtigen Urteil

Lesezeit: 3 min

Der BGH-Spruch zum Fall Pechstein irritiert. Wegen der angeblichen Neutralität des Sportgerichts Cas wurde Pechstein abgewiesen. Doch die Begründung dazu ist teilweise nicht korrekt.

Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Anfang Juni war die Aufregung im organisierten Sport immens. In Karlsruhe stand ein Urteil von fundamentaler Bedeutung an. Formal musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob eine Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU wegen einer angeblich zu Unrecht verhängten Zwei-Jahres-Sperre vor einem deutschen Zivilgericht zulässig ist. Faktisch ging es darüber hinaus um die Zukunft der gesamten Sportgerichtsbarkeit mit dem umstrittenen Internationalen Sportgerichtshof (Cas) an der Spitze.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: