DDR-Sport:Dopingopfer erhalten Entschädigung

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Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung haben sich der Deutsche Olympische Sportbund und die Betroffenen auf einen Vergleich geeinigt.

Alle 167 anerkannten Dopingopfer des DDR-Sports erhalten eine einmalige Entschädigung von 9250 Euro und verzichten auf weitere Ansprüche gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

1998 als Zeugin vor Gericht: Karen König (Foto: Foto: dpa)

Die Vereinbarung wurde in Berlin von DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, den Betroffenen und ihren Vertretern unterzeichnet. Sie beendet jahrelange juristische Auseinandersetzungen.

Den Gesamtbetrag von über 1,5 Millionen Euro teilen sich der DOSB (ein Drittel) und der Bund, der nicht abgerufene Mittel aus der Kulturstiftung für die Fußball-WM 2006 bereitstellte. Das Geld soll bis Ende Februar ausgezahlt werden.

Der DOSB sah sich als Rechtsnachfolger des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) in der "moralischen Verantwortung", weil das DDR-NOK nach der Wende mit seinem Restvermögen von rund fünf Millionen Mark im NOK der Bundesrepublik aufgegangen war.

Allerdings war dieses Geld bereits für Sportprojekte in den neuen Ländern ausgegeben worden. "Wir haben uns mit der Unterschrift auch symbolisch die Hand gereicht. Das war ein Schlussstrich. Rechtsansprüche gehören der Vergangenheit an", sagte Michael Lehner (Heidelberg) als einer der Opferanwälte.

"Heute ist in erster Linie ein Freudentag. Nun schauen wir nach vorne und nicht zurück auf die vielen Jahre der Auseinandersetzung", erklärte Vesper.

Auch Jenapharm will zahlen

Nach der Einigung mit dem DOSB will auch der Jenapharm-Konzern den betroffenen Athleten eine freiwillige Entschädigung zahlen.

Man werde "sehr zügig" Gespräche mit den Vertretern der Sportler aufnehmen, kündigte das Thüringer Unternehmen in einer Pressemitteilung unmittelbar nach dem Abschluss der Vereinbarung zwischen DOSB und Opfern an.

Mit Hilfe eines Vergleichs sollten die auch für die Sportler belastenden Verfahren beendet und im Interesse aller Beteiligten ein dauerhafter Rechtsfrieden herbeigeführt werden, heißt es weiter. Mit dem Angebot einer Ausgleichzahlung an die betroffenen Athleten wolle Jenapharm "einen sozialen Beitrag leisten, um das Leid der Betroffenen zu lindern".

Zahlreiche Opfer hatten seit Jahren Schadenersatz von Jenapharm als Rechtsnachfolger des VEB Jenapharm gefordert, dessen Produkte zu DDR-Zeiten zu Dopingzwecken missbraucht wurden.

Noch am Monatg hatte die ehemalige Schwimm-Europameisterin Karen König Klage beim Amtsgericht Berlin gegen Jenapharm eingereicht. In seiner Erklärung blieb das Unternehmen bei der Auffassung, dass es keine Grundlage für seine rechtliche Verantwortung an den Folgeschäden des staatlichen Dopingsystems der DDR bei ehemaligen Hochleistungs-Sportlern gebe.

Man betrachte das Dopingsystem der DDR jedoch nicht allein unter rechtlichen, sondern auch unter ethischen Gesichtspunkten, hieß es zur Begründung des Einlenkens.

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