Bayerischer Fußball-Verband:168 Seiten

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"Das ist für einen normalen Delegierten mit normalen Arbeitszeiten fast unmöglich, alle Änderungen durchzulesen": Der BFV-Verbandstag in Bad Gögging entscheidet über unzählige Satzungsänderungen.

Von Christoph Leischwitz

In der Fußball-Regionalliga Bayern ist an diesem Samstag erst um 17 Uhr Anpfiff, aus logistischen Gründen: In Bad Gögging wird planmäßig bis zum frühen Nachmittag der Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes abgehalten. Die 266 Delegierten, darunter vor allem natürlich jene Vertreter der Regionalliga-Klubs, sollen die Möglichkeit haben, zum Spiel ihrer Mannschaft zurück zu sein. Das klappt natürlich nur, wenn die Diskussionen zu allen 26 Tagesordnungspunkten im Rahmen verlaufen. Es gibt allerdings einige, die zumindest schon einmal recht kompliziert aussehen. So hat zum Beispiel Nummer 21, Satzungsänderungen, insgesamt 84 Unterpunkte, der Text dazu ist 168 Seiten lang. Diese Änderungen sind seit dem letzten Verbandstag vor vier Jahren bereits in Kraft getreten, obwohl es eigentlich dem Verbandstag obliegt, diese zu beschließen. Nun geht es darum, dass der Verbandstag als oberster Souverän diese Beschlüsse zumindest noch abnickt.

Das so genannte Umlaufverfahren wurde eingeführt, um zeitnah Entscheidungen treffen zu können, und in der Tat würde es wenig Sinn machen, für jede Änderung einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen. Zum Beispiel dann, wenn "Bestimmungen der Zulassungsrichtlinien" zu "Zulassungsbestimmungen" umformuliert wird, wie es in einer Änderung vom 2. März 2015 getan wird. Dank des Umlaufverfahrens kann der Vorstand des BFV agieren, ohne dass eine Vielzahl von Delegierten einberufen werden muss.

Es gibt allerdings einige Änderungen, die durchaus Gesprächsbedarf hervorrufen könnten. Die bekannteste Änderung der vergangenen Jahre ist sicherlich jene, die den TSV 1860 München betrifft. Nach dem Abstieg aus der zweiten Bundesliga und dem Sturz in die vierte Spielklasse hatte der BFV-Vorstand äußerst kurzfristig entschieden, die 50+1-Regelung, die im deutschen Fußball besteht, für die Amateurklassen noch einmal explizit zu formulieren. Hintergrund war die Befürchtung möglicher Haftungsansprüche von Kapitalgesellschaften wie jener von 1860-Investor Hasan Ismaik an den Verband.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass nicht alle Beschlüsse unbedingten Dringlichkeitsbedarf hatten: Der BFV-Vorstand hatte im Jugendfußball eine Änderung der Transferphase vorgenommen, Spieler können seitdem schon am 1. Juni statt am 15. Juni den Klub wechseln. Darüber hatte sich im vergangenen Jahr der SC Fürstenfeldbruck beschwert, weil dem Trainer aufgrund dieser Regelung plötzlich nur noch zehn Spieler für eine unerwartete Relegations-Beteiligung zur Verfügung standen.

Insgesamt sind in den vergangenen vier Jahren nicht weniger als 34 Entscheidungen im Umlaufverfahren entschieden worden. Ob die Delegierten tatsächlich alle Punkte lesen, bevor sie darüber abstimmen, darf schon aufgrund der schieren Papiermasse bezweifelt werden. "Das ist für einen normalen Delegierten mit normalen Arbeitszeiten fast unmöglich, alle Änderungen durchzulesen und dazu auch noch den früheren Wortlaut", sagt Michael Matejka, Delegierter des designierten Regionalliga-Aufsteigers SV Heimstetten.

Bei anderen Beschlüssen legte der Verband im Vorfeld großen Wert auf Transparenz. Bei einem potenziell heiklen Thema, dem erhöhten finanziellen Mehrbedarf von rund 1,8 Millionen Euro, hatte man alle 4600 Vereine vorab über die Gründe und das Vorgehen informiert - dabei handelt es sich um eine zusätzliche Belastung für jeden einzelnen Verein von zehn Euro.

Darüber hinaus stehen unter anderem noch die Aufnahme von eSports als "Spielform des Fußballs" und natürlich auch die Wiederwahl des Präsidenten Rainer Koch an. Es ist nicht davon auszugehen, dass wegen dieser Abstimmungen irgendjemand zu spät zu einem Regionalligaspiel erscheinen wird.

© SZ vom 04.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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