Zollbestimmungen:Grenzen für Billig-Fluppen

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Angesichts der hohen Tabakpreise hierzulande wird es für viele Raucher zur Verlockung - sich im Ausland günstig mit Zigaretten eindecken. Was erlaubt ist und was nicht.

Die hohen Zigarettenpreise in Deutschland haben dazu geführt, dass der Einkauf im Ausland sowie zoll- und steuerfreie Angebote auf Flughäfen und Fähren für die Raucher an Attraktivität gewonnen haben.

So kostet eine Stange "Marlboro" mit 200 Zigaretten auf einem Flughafen in den USA nur 25,50 Dollar - umgerechnet auf die einzelne Packung beim aktuellen Währungskurs rund zwei Euro oder halb so viel wie der Ladenpreis in Deutschland. Noch günstiger sind Zigaretten in einigen Ländern Mittel- und Osteuropas wie Polen, Tschechien oder den baltischen Staaten.

Nur für die private Verwendung

Die Einfuhr von Zigaretten ebenso wie von zahlreichen anderen Konsumgütern ist auf Mengen für die private Verwendung beschränkt.

Die gesetzlich erlaubten Einfuhrmengen für Tabakprodukte unterscheiden sich nach den Ländern, aus denen zum Beispiel Touristen nach Deutschland einreisen. Wer außerhalb der Europäischen Union (EU) Urlaub gemacht hat, also zum Beispiel in der Türkei, der Schweiz, den USA oder Kroatien, darf 200 Zigaretten (eine Stange) zollfrei einführen. Alternativ können es auch 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak sein.

Unterschiedliche Regelungen innerhalb der EU

Innerhalb der EU sind die Regeln etwas verwirrender. Aus den alten EU-Ländern, die bereits vor dem 1. Mai 2004 der EU angehörten, dürfen Reisende 800 Zigaretten (vier Stangen) oder 400 Zigarillos, 200 Zigarren und ein Kilo Rauchtabak einführen. Das gleiche gilt für die neuen EU-Länder Malta und Zypern.

Für die acht übrigen neuen EU-Länder (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn) haben Übergangsvorschriften, die mit dem bestehenden hohen Steuergefälle begründet werden. Die Freimenge für Fabrikzigaretten beträgt durchgehend 200 Stück. Für die kanarischen Inseln gelten im Gegensatz zum spanischen Festland die gleichen Regeln wie für die Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU.

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