Was der Zoll so alles findet:Strafbare Souvenirs

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Elefantenbein als Hocker, Leguan-Kopf auf der Gürtelschnalle - einigen Mitbringseln sieht man gleich an, dass sie illegal sind. Doch auch Wolle kann Probleme bereiten. Ein Rundgang durch die Asservatenkammer.

Katja Schnitzler

Auf der Gürtelschnalle grinst ein toter Leguan. Eine Schildkröte mit leeren Augenhöhlen scheint unter dem Schwimmen erstarrt. In der Schnapsflasche droht eine Kobra.

Beschlagnahmt vom Zoll
:Verbotene Souvenirs

Wer geschützte Tiere oder Pflanzen - ob lebend oder tot - im Gepäck hat, muss mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis rechnen. Ein Blick in die Asservatenkammer des Zolls.

Um den Arm windet sich ein Reif, geflochten aus Elefantenhaar. Und an einem Ast lehnt ein Krokodil in grotesker Huckleberry-Finn-Pose.

Das sind eigentlich keine Dinge, die ein Wohnzimmer zieren sollten. Einige Touristen waren anderer Meinung.

Tag für Tag fischen Zollbeamte verbotene Souvenirs in den absurdesten Darstellungen aus deutschen Urlauberkoffern.

Was im Herkunftsland offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Wer geschützte Pflanzen und Tiere - ob lebend oder tot - schmuggelt, muss mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen.

Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass just das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Bredouille: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

Dabei ist nicht nur das Mitnehmen von Elfenbein oder lebenden Reptilien illegal - selbst Kaviar-Schmuggel ist verboten. Und Seepferdchen gehören ins Wasser und nicht in den Koffer.

Nicht mal bei Kleidung oder Decken ist man auf der sicheren Seite, sie könnte aus der Wolle von geschützten Tieren stammt.

Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Im vergangenen Jahr entdeckten die Zollfahnder etwa 20.650 geschützte Tier- und Pflanzenarten im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere.

Wer unsicher ist, ob sein Souvenir erlaubt ist oder nicht, kann im Internet nachschauen: Auf der Seite artenschutz-online.de hat der Zoll Listen von geschützten Lebewesen veröffentlicht, die für die jeweiligen Reiseländer aufgestellt sind.

Damit es bei der Heimreise keine böse Überraschung gibt.

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