Visum, Pass & Co.:Das sollten Sie vor der Einreise wissen

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Die Bestimmungen der wichtigsten osteuropäischen Reiseländer

Albanien: Deutsche benötigen einen gültigen Reisepass, für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat aber kein Einreisevisum. Der Kinderausweis wird anerkannt. Um zusätzliche Nachweise an einzelnen Grenzpunkten zu vermeiden, sollte darin nach Möglichkeit auch für Kinder unter 10 Jahren ein Lichtbild angebracht sein. An den Grenzübergängen und am internationalen Flughafen Rinas werden Ein-und Ausreisegebühren in Höhe von jeweils 10,- EUR, sowie bei Einreise mit Fahrzeug ebenfalls eine Gebühr (Pkw: 1 EUR/Tag) für das Kfz verlangt. Es empfiehlt sich, die Gebühr bereits bei der Einreise für den gesamten Reisezeitraum zu entrichten.

Belarus (Weißrussland): Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein gültiges Visum, das in der Regel vor Reiseantritt bei einer belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Dies gilt auch für Transitreisende. Am Flughafen in Minsk können seit 01.01.2005 Sofort-Visa für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen. Seit In-Kraft-Treten des Beschlusses des Ministerrates Nr. 73 am 05.02.2006 müssen ausländische Staatsangehörige ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag nachweisen. Seit 01.11.2006 ist für die Einreise in die Republik Belarus die einheitliche Migrationskarte erforderlich.

Deutsche vorläufige Pässe und deutsche Kinderausweise werden bei Ein- und Ausreise anerkannt, ebenso Eintragungen minderjähriger Kinder in den Pass eines Elternteils bei gemeinsamem Grenzübertritt. Das Reisedokument muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des belarussischen Visums gültig sein.

Bulgarien: Für die Einreise bis zu 90 Tagen brauchen die Bürger der Bundesrepublik Deutschland und aller Schengen-Staaten nur einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Für Kinder wird ein Kinderausweis mit Lichtbild benötigt. Besucher Bulgariens müssen ab 2006 Zielort und Anschrift ihres Aufenthalts in dem Land schriftlich angeben. Privat untergebrachte Ausländer müssen innerhalb von fünf Tagen bei der Polizei angemeldet werden. Ausgenommen sind Transitreisende, die Bulgarien innerhalb von 24 Stunden verlassen.

Estland: Als Reisedokument genügt für Erwachsene ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Auch vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt. Der von der Bundespolizei an der Grenze ausgestellte Reiseausweis als Passersatz wird zur Einreise nach Estland nicht anerkannt. Die Eintragung eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist für die Einreise ausreichend. Deutsche Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt; dabei ist für ein Kind ab dem 7. Lebensjahr ein Lichtbild vorgeschrieben. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auch schon bei Kindern unter 7 Jahren ein Lichtbild im Reisedokument anbringen zu lassen.

Georgien: Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck. Darüber hinausgehende Visa erteilt die georgische Botschaft in Berlin (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/48 49 07 51, Fax: 48 49 07 20). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden. Hierfür ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.

Kroatien: Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird). Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Lettland: Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden als vollwertige Dokumente anerkannt. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderpass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen.

Litauen: Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Litauen ist ein Personalausweis ausreichend. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Litauen noch für mindestens drei Monate gültig sein. Die Eintragung von Kindern im Reisepass der Eltern genügt nicht für die Einreise, Kinderausweise sollten aus Gründen der Einreiseerleichterung ein Passbild enthalten.

Mazedonien: Es besteht keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zur Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass mit noch mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer. Die Einreise mit Personalausweis ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise und ohne Rechtsanspruch wird von den mazedonischen Behörden an der Grenze eine touristische Durchfahrtsgenehmigung gegen Zahlung einer Gebühr (ca. 17,- Euro) erteilt. Da auf die Erteilung der touristischen Durchfahrtsgenehmigung kein Rechtsanspruch besteht, wird die Einreise mit einem gültigen Reisepass empfohlen. Ab 2007 kann die Einreise nur noch und ausschließlich mit einem Reisepass erfolgen.

Montenegro: Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäss davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss. Bundespersonalausweise werden nicht anerkannt. Die Einreise in die Teilrepublik Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt.

Polen: Für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Zwar entfallen damit an den Grenzen zunächst noch nicht die Personenkontrollen, es genügt aber die Vorlage eines Personalausweises. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.

Rumänien: Für deutsche Staatsbürger erforderlich ist kein Visum erforderlich. Zur Vorlage brauchen Sie einen Reisepass mit einer freien Seite, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei einreisenden Kinder werden Kinderausweise (mit Lichtbild) anerkannt.

Russische Föderation: Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Hamburg, Bonn, München oder Leipzig rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss. Die Kosten für die Visumausstellung sind abhängig von der Dauer des Visums.

Zusätzlich benötigen Touristen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters und einen Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden! Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben! Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

Serbien: Für die Einreise nach Serbien besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die serbischen Grenzbehörden erfahrungsgemäss davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasse mindestens 90 Tage betragen muss. Bundespersonalausweise werden nicht anerkannt.

Im Einzelnen verfügen und der Kosovo über unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen: In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei (Achtung: Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte im Kosovo angerechnet!). Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich. Die Einreise in den Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Slowakei: Reisende benötigen einen Reisepass oder Personalausweis mit noch mindestens 3-monatiger Gültigkeit. Kinderausweise müssen mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in Reisepässen von Eltern wird akzeptiert. Die neuen Kinderreisepässe werden anerkannt. Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Papiere erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.

Slowenien: Die besuchsweise Ein- (und Durch-)reise ist sowohl mit einem gültigen Reisepass als auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Das gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten.

Tschechische Republik:Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze bestehen auch nach dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 1.5.2004 zunächst noch fort. Deutsche Staatsangehörige können jedoch seit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik in allen Fällen visumfrei einreisen. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Ukraine: Unbefristete Aussetzung des Visumserfordernisses: Deutsche, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz und Liechtensteins können ohne vorherige Erteilung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt in die Ukraine einreisen. Diese Regelung gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Nach 90 Tagen ist eine kurze Ausreise erforderlich. Danach sind Sie erneut berechtigt, sich 90 Tage ununterbrochen visafrei in der Ukraine aufzuhalten. Weiterhin bedarf es aber bei der Einreise der Vorlage eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig ist. Ein Personalausweises genügt zur Einreise nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass, in jedem Fall jedoch mit Lichtbild.

© Stand 2006. Quellen: Auswärtiges Amt/visitBG - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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