Reisebuchung:Pauschal besser

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Nach ewigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament eine neue Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Wer im Internet bucht, hat jetzt die gleichen Rechte wie ein Reisebüro-Kunde. Dennoch gibt es auch Kritik.

Von Hans Gasser

Wer eine Reise im Internet bucht, wird künftig dieselben Rechte haben wie jemand, der im Reisebüro oder direkt bei Veranstaltern gebucht hat. Das sieht die neue Pauschalreise-Richtlinie vor, die das Europäische Parlament nach jahrelangen Verhandlungen nun verabschiedet hat. Sie stellt die Verbraucher in vielen Punkten besser und legt den Vermittlern und Veranstaltern von Reisen kundenfreundlichere Pflichten auf.

Was gilt in der EU als Pauschalreise?

Als Pauschalreisen gelten gemäß der neuen Richtlinie alle Angebote, die mindestens zwei Reiseleistungen, also etwa Flug und Hotel kombinieren, egal, ob dies ein Veranstalter, ein Reisebüro oder ein Internetportal macht. Das umfasst nicht nur Buchungen auf einer einzelnen Webseite, sondern auch sogenannte Click-through-Buchungen: wenn man beispielsweise von Flügen zu Mietautos weitergeleitet wird. Es gilt aber nur, wenn Name, E-Mail-Adresse und Bankverbindung zwischen den Webseiten weitergegeben werden, was die Anbieter leicht umgehen können. Deshalb kritisiert der Deutsche Reiseverband (DRV), dass die wenigstens Click-through-Buchungen als Pauschalreise gelten werden.

Inwiefern werden die Reisenden bessergestellt?

Wer eine Pauschalreise im Internet bucht, hat künftig nur noch einen Ansprechpartner, der etwa bei Preiserhöhungen, Änderungen der Rückreise oder höherer Gewalt haftbar gemacht werden kann. Bei höherer Gewalt, etwa einer Aschewolke, muss nun der Veranstalteralle Mehrkosten eines späteren Rückflugs tragen, bisher teilte er sich diese mit dem Reisegast. Zudem muss der Veranstalter die ersten drei Übernachtungen zahlen, die durch einen verspäteten Rückflug notwendig werden. Bis jetzt mussten das die Kunden selbst zahlen.

Wird die Internetbuchung transparenter?

Ja, die Internet-Reiseportale sind nun zu besserer Information verpflichtet. So müssen sie klar mitteilen, ob sie nur der Vermittler einer Pauschalreise sind oder der Veranstalter. Auch muss schon bei den ersten Buchungsschritten immer der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren ausgewiesen werden.

In welchen Punkten werden die Reisenden schlechtergestellt?

Preiserhöhungen, die der Veranstalter nach der Buchung der Reise vornimmt, etwa weil Wechselkurse oder Kerosinpreise sich ändern, dürfen nun maximal acht Prozent betragen, statt wie bisher nur fünf. Solche Verteuerungen dürfen grundsätzlich nur bis vier Monate vor Reisebeginn vorgenommen werden, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich. "Insgesamt ist die neue Richtlinie zum Vorteil der Kunden." Allerdings haben die Staaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln. Vor 2018 wird es also wohl nichts.

© SZ vom 05.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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