Piloten-Streik:Ihre Rechte als Fluggast

Wer von Streiks bei Fluggesellschaften betroffen ist, steht den Beeinträchtigungen keineswegs hilflos gegenüber.

Bei kurzfristig annullierten Flügen haben die Fluggäste nach Angaben der Schlichtungsstelle Mobilität Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je nach Länge der Flugstrecke liege diese zwischen 250 und 600 Euro.

Viele Fluglinien würden solche Forderungen allerdings mit dem Hinweis auf höhere Gewalt ablehnen, berichtet Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristin der Schlichtungsstelle. Ein legaler Streik innerhalb des eigenen Unternehmens falle aber in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Daher sei diese nicht von der Haftung befreit.

Falls die Fluglinie die Ausgleichszahlung nicht leiste, bleibe nur, sich beim Luftfahrt-Bundesamt zu beschweren oder den Rechtsweg zu gehen.

Bei Verspätungen rät Zandke-Schaffhäuser, zumindest über eine Umbuchung zu verhandeln. Verpasse man zum Beispiel eine Zugverbindung wegen des Streiks bei der Fluggesellschaft und müsse ein neues Zugticket kaufen, habe man Anspruch auf Schadenersatz.

Auch in solchen Fällen würden Fluglinien allerdings oft darauf verweisen, dass sie nicht verantwortlich seien. Bei über fünf Stunden Verspätung hat der Kunde der Juristin zufolge das Recht, vom Flug zurück zu treten und das Geld zurück zu bekommen.

Betroffen von den aktuellen Streiks sind nach Angaben der Lufthansa deren Töchter CityLine und Eurowings, aber nicht normale Lufthansa-Flüge. Der Konzern rät daher, vor Antritt der Reise das Call Center der Lufthansa unter der Nummer 0180-58 38 42 67 anzurufen und zu klären, mit welcher Gesellschaft man fliegt. Dies sei nicht unbedingt auf dem Ticket erkennbar. Gegebenfalls sollten Kunden auf Auto oder Bahn ausweichen.

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