Passagierrechte:Recht so?

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Seit vier Monaten stehen Reisenden mehr Rechte zu, falls ihr Flug gestrichen, überbucht oder verspätet ist. Doch nun wollen die Fluggesellschaften dies wieder rückgängig machen. Eine Übersicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die Rechte von Passagieren gegenüber den Fluggesellschaften verhandelt. Die Fluglinien klagen gegen eine EU-Verordnung, die den Fluggästen Hilfen und gegebenenfalls auch Schadenersatz im Falle überbuchter, verspäteter oder gestrichener Flüge zusichert.

Der Flug wurde annulliert. Was tun? (Foto: Foto: dpa)

Ein Urteil wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr verkündet.

Die EU-Verordnung war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach müssen die Fluggesellschaften verschiedene Hilfen anbieten, wenn sich Flüge um mehr als zwei Stunden verspäten. Dazu gehört es beispielsweise, für Essen, Getränke und bei Bedarf auch für eine Unterkunft zu sorgen.

Werden Flüge kurzfristig gestrichen oder können Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden, so steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Schadenersatz bis zu 600 Euro zu (siehe genaue Übersicht am Ende).

Allianz gegen Verordnung

Gegen diese Rechte klagen der internationale Luftfahrtverband IATA, der 270 Airlines vertritt, sowie die Vereinigung europäischer Billigfluglinien ELFAA.

Ihrer Ansicht nach ist die Verordnung schon aus verschiedenen formalen Gründen unwirksam. Zudem verstoße sie teilweise gegen internationales Luftfahrtrecht, und benachteilige die Fluglinien unverhältnismäßig.

Die Billigfluglinien sehen sich zudem durch die festen, preisunabhängigen Schadenersatzsummen diskriminiert.

Der Europäische Rat, das Parlament und die Kommission sowie Großbritannien verteidigten die Verordnung. Deutschland hat sich an dem Verfahren nicht beteiligt.

>>> Die wichtigsten Rechte der Passagiere im Überblick

Hier die wichtigsten Rechte der Passagiere im Überblick:

Annulierung/Überbuchung:

Kann der Flugpassagier wegen Überbuchung oder Annullierung seines Flugs nicht starten - obwohl er rechtzeitig am Schalter war -, stehen ihm folgende Entschädigungen zu:

250 Euro bei Flügen von 1500 km oder weniger • 400 Euro bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km • 600 Euro bei Flügen über 3500 km außerhalb der EU.

Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich die Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.

Die Fluggesellschaft muss den Flugreisenden zusätzlich anbieten: • die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und • Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation (Fax und Email).

Erstattungen müssen in bar, per Überweisung, per Scheck oder - mit schriftlichen Einverständnis des Passagiers - in Form von Reisegutscheinen innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.

>>> Was tun bei Verspätung und Gepäckverlust?

Verspätung:

Airlines müssen bei längeren Verspätungen für eine Betreuung der Passagiere sorgen - zum Beispiel für Getränke und Essen. Außerdem muss den Wartenden die Möglichkeit eingeräumt werden, Fax und E-Mails zu verschicken. Möglicherweise müssen die Fluggesellschaften auch für Übernachtung in einem Hotel aufzukommen.

Bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden haben die Passagiere ein Anrecht auf die Rückzahlung des Ticketpreises.

Allerdings hängt der Service, den Airlines bei Verspätungen oder Annullierungen anbieten können, unter anderem von der örtlichen Infrastruktur ab. So dürfte es manchmal nicht möglich sein, um 23.00 Uhr auf dem Flugplatz einer Mittelmeerinsel noch eine warme Mahlzeit für die Wartenden aufzutreiben.

Passagiere haben allerdings keinen Anspruch auf die Leistungen, wenn es sich bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung um unvorhersehbare Ereignisse oder außergewöhnliche Umstände handelt.

Pauschalreisen:

Zusätzlich zu den oben genannten Rechten können Passagiere bei Pauschalreisen Schadenersatzforderungen an den Reiseveranstalter richten.

Gepäck:

Bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätetes Eintreffen des Gepäcks bei einem Flug mit einer EU-Fluggesellschaft können Passagiere weltweit bis zu umgerechnet 1180 Euro einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadenersatzforderungen nicht nachkommt, steht Reisenden der Rechtsweg offen.

Schäden bei eingechecktem Gepäck müssen innerhalb von sieben Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach dessen Eintreffen schriftlich geltend gemacht werden.

© sueddeutsche.de/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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