Italien:Blechen bis zu 6200 Euro

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Für Badeurlauber, die allgemeine Spielregeln an den italienischen Badestränden nicht einhalten, kann es teuer werden. Und: Jede Region hat ihre eigenen Vorschriften.

Laut ADAC ist in keinem anderen Mittelmeerland die Badeordnung an den Stränden strenger reglementiert und nirgends der Strafkatalog umfangreicher und die Spannbreite der Bußgelder größer als in Italien. Welche Vergehen unter welcher Strafe stehen, hängt von der jeweiligen Region ab.

Händchen halten an italienischen Stränden ist dem Vernehmen nach noch erlaubt. Aber wie lange noch? (Foto: Foto: dpa)

In Ligurien und in der Emilia Romagna beispielsweise können bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln pauschal Geldstrafen von mehr als 1000 Euro erhoben werden.

Teure Massagen

Um sich gegen die in der Hauptsaison auftretenden illegalen Händler am Strand zu wehren, haben die Behörden in der Emilia Romagna drastische Strafen für den Verkauf und Ankauf von Waren oder Dienstleistungen wie beispielsweise Massagen erlassen: 50 bis 500 Euro für Käufer oder Kunden, bis zu 5000 Euro für Händler.

Wer in der Toskana eine Verfügung der Küstenwache oder Hafenbehörde nicht beachtet, muss mit Strafen bis zu 6200 Euro rechnen. Am Gardasee können Verstöße gegen die Badeordnung mit 50 Euro geahndet werden.

Im Allgemeinen erlassen und veröffentlichen die zuständigen Hafenbehörden die Strandregeln. Allerdings haben auch die Gemeinden einen gewissen Gestaltungsspielraum. Nach ADAC-Recherchen ist in Italien z. B. fast überall verboten:

das Mitbringen von Tieren an offizielle Strände

Belästigungen durch laute Musik und Ballspiele

wildes Zelten und Übernachten am Strand

eigene Sonnenschirme oder Liegen am Strand zurückzulassen

Feuer anzuzünden oder Gasflaschen zu benutzen

Angeln in der Badezone

das Nacktbaden (nicht überall gibt es FKK-Strände)

Hinweisschilder, oft leider nur in italienischer Sprache, aber auch international gut erkennbare Zeichen geben Auskunft, was an den einzelnen Stränden verboten ist.

Allerdings werden die Gesetze nur selten angewendet. Die Hafenpolizei greift im Normalfall erst ein, wenn die Strandwächter keine gütliche Einigung erreichen können. Im Übrigen hängt die Höhe einer Geldstrafe nicht zuletzt davon ab, wie sehr andere Badegäste belästigt werden.

(sueddeutsche.de / ADAC)

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