Ende der Reise:Bitte keine Suite!

Eine Kreuzfahrt-Kundin bekommt ein Upgrade - und klagt dagegen. Hut ab! Endlich lässt sich mal jemand nicht einlullen von Luxus.

Von Hans Gasser

Upgrade - das Wort klingt wie Beethovens Neunte in den Ohren des Vielreisenden. Business Class statt Holzklasse auf dem Flug nach San Francisco. Die Junior Suite statt des Classic-Doppelzimmers im Vier-Sterne-Hotel. Der große Kombi mit Navigationssystem statt des Ford Fiestas - und das auch noch zum gebuchten, günstigen Preis.

Mit wohl nichts anderem kann man den deutschen Urlauber und Schnäppchenjäger glücklicher machen als mit einem überraschenden Upgrade. Dass die Veranstalter dies meist nicht aus reiner Nächstenliebe tun, sondern um eigene Fehler wie Überbuchungen oder schlechte Organisation auszuwetzen - geschenkt. 24 Quadratmeter sind besser als 17 und 120 PS besser als 95. Oder?

Nicht immer. Und auch nicht für alle Menschen, wie ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Rostock zeigt. Eine Frau hatte für sich und ihren Mann eine Kreuzfahrt gebucht. Weil ihr wegen des Wellengeschaukels schon immer schnell flau im Magen wird, hatte sie eine Kabine mit Balkon an der Seite des Schiffes gebucht. Frische Luft, der Blick auf die See und im Notfall die Möglichkeit, sich über die Balkonbrüstung zu erleichtern. Man kann das sehr gut nachvollziehen.

Nun wurde der Frau aber, weil alle Balkonkabinen bereits vergeben waren, ein Upgrade zuteil, und zwar für eine deutlich größere Kabine am Bug des Schiffes. Die hätte für die Dauer der Reise ganze 2410 Euro mehr gekostet, was das verplante Kreuzfahrtunternehmen das Gericht genau wissen ließ. Allein, die Kabine hatte keinen Balkon. Und die Seitenfenster ließen sich nicht öffnen. Okay, man konnte durch eine Tür auf ein kleines Sonnendeck hinaus, das allerdings auch von anderen Kreuzfahrtgästen genutzt wurde. Das gefiel der Frau nicht, sie litt die ganze Zeit über unter Seekrankheit und klagte auf Minderung des Reisepreises um 40 Prozent plus 1000 Euro Schmerzensgeld.

Hut ab!, kann man da nur sagen. Da lässt sich mal eine Kundin nicht einlullen von Luxus und besteht darauf, das zu bekommen, was sie gekauft hat. Und wer jemals in einem teuren Hotel war, in dem sich weder die Fenster öffnen noch die Klimaanlagen ausschalten lassen, der wird dafür vielleicht beim nächsten Mal gerne auf das Marmor-Badezimmer verzichten. Das Gericht, von Luxus unbestechlich, gab der Frau recht, wenn auch nur zum Teil. Statt 40 erhielt sie zehn Prozent Preisminderung. Die aufgezeigten Nachteile seien durch die größere Kabinenfläche und das Sonnendeck nicht kompensiert worden.

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