In das bereits verabschiedete Lebenspartnerschaftsgesetz, dessen Inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden soll und in ein zustimmungspflichtiges Lebenspartnerschafts-Ergänzungs-Gesetz, das momentan im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hängt.
Bayern hält auch diese Aufteilung für verfassungswidrig.
Im folgenden dokumentiert sueddeutsche.de die beiden Teile des Gesetzes.