Wettbewerbsrecht:EU verhängt Rekordstrafe gegen Google

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Weil der Internet-Konzern seine Rivalen bei der Produktsuche benachteiligt, muss er 2,42 Milliarden Euro zahlen.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Die EU-Kommission hat gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktstellung die höchste Strafe verhängt, die jemals gegen ein einzelnes Unternehmen in Europa ausgesprochen wurde. Für seinen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln müsse der US-Konzern 2,42 Milliarden Euro bezahlen, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel.

Bei Suchmaschinen liege der Google-Marktanteil in Europa bei mehr als 90 Prozent. Diese Dominanz habe der Konzern ausgenutzt, um Konkurrenten bei der Anzeige von Suchergebnissen nach hinten zu rücken und Ergebnisse des eigenen Dienstes Google Shopping auf die ersten Plätze zu setzen. "Google ging es bei seinem Preisvergleichsdienst nicht nur darum, neue Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Angebot als die Rivalen lieferte", sagte Vestager. "Der Konzern ließ anderen keine Chance, sich zu messen und Innovationen zu entwickeln." Vor allem aber habe er den Konsumenten eine echte Wahl verweigert.

Während Verbraucherschützer und mehrere EU-Abgeordnete die Entscheidung begrüßten, wies Google die Anschuldigungen zurück. "Den heute verkündeten Schlussfolgerungen widersprechen wir respektvoll", teilte Google-Vizepräsident Kent Walker mit. Wer online einkaufe, wolle "schnell und einfach Produkte finden". Aus diesem Grund verbinde Google Verbraucher mit "kleinen und großen" Werbetreibenden. Der Wettbewerb sei keineswegs gestört, argumentiert der Konzern. So beginne die Hälfte aller Online-Einkäufe mit einer Suchanfrage direkt auf der Seite des Konkurrenten Amazon. Zudem bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Google-Angebot und dem Abschneiden anderer Firmen.

Nach Ansicht Vestagers griff Google von 2008 an zu der beanstandeten Praxis, weil ein 2004 eingeführter Preisvergleichsdienst keinen Erfolg hatte. Dies bewiesen interne Dokumente. Ihr Haus habe umfangreiche Untersuchungen vorgenommen, sagte die Dänin. Tests zeigten, dass die Höhe des Umsatzes direkt von der Position in der Suchmaschine abhänge. Wer auf Platz drei stehe, habe 50 Prozent weniger Klicks. Google verbanne Konkurrenten aber sogar auf Seite vier der Ergebnisse.

Google hat nun 90 Tage Zeit, "sein illegales Verhalten einzustellen". Wie der Konzern dies erreicht, bleibe ihm überlassen, sagte Vestager, es werde aber genau überprüft. Ansonsten drohten Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent des täglichen Umsatzes der Konzernmutter Alphabet für jeden Tag, an dem Google nicht einlenkt. Jeder Zivilperson, die sich durch Google geschädigt fühle, stehe der Klageweg vor nationalen Gerichten frei.

Die Entscheidung könnte Spannungen mit den USA hervorrufen. Vestager wies den Vorwurf zurück, die Kommission benachteilige gezielt amerikanische Konzerne. Von den Fakten werde dies nicht erhärtet. Gegen Google laufen noch zwei weitere EU-Verfahren. Beim einen geht es um das Smartphone-Betriebssystem Android, beim anderen um den Anzeigenmarkt. In beiden Fällen komme man gut voran, so Vestager.

© SZ vom 28.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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