Weitergabe von Fluggastdaten:Durchleuchtet bis zum Essenswunsch

Lesezeit: 1 min

Sitzplatz, Kreditkartennummer, Menü, Anzahl der Gepäckstücke: Die Europäische Union stimmt der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA zu. Kritik kommt aus der SPD: Das Abkommen stelle "unschuldige Fluggäste unter Generalverdacht".

Julia Prummer, Brüssel

Im Mai soll das lange umstrittene Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union in Kraft treten, das die Weitergabe von Daten europäischer Fluggäste ermöglicht, die auf einem Transatlantikflug aus den Vereinigten Staaten kommen oder dort einreisen wollen. Das EU-Parlament stimmte dem Abkommen am Donnerstag trotz der Bedenken vieler Abgeordneter zu. Das neue Abkommen über Fluggast-Daten erlaubt amerikanischen Behörden, auf Informationen über jeden EU-Passagier zuzugreifen, gegen den ein Verdacht wegen terroristischer Handlungen oder anderer schwerer Verbrechen vorliegt.

Zu diesen Daten zählen Name, Anschrift, Sitzplatz- und auch Kreditkartennummer europäischer Fluggäste. Auch die Anzahl der Gepäckstücke, das Menü und jegliche Sonderwünsche der Passagiere an Bord werden weitergegeben. All diese Informationen dürfen von den USA bis zu 15 Jahre lang gespeichert werden.

Das neue Abkommen ersetzt eine vorläufige Vereinbarung aus dem Jahr 2007 und soll dazu beitragen, grenzüberschreitende Verbrechen, schneller aufzuklären. Jedes US-Gericht darf die sensibleren Passagierdaten anfordern, wenn ein Verbrechen vorliegt, bei dem ein Strafausmaß von mehr als drei Jahren droht.

Gegner des Abkommens wie die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel kritisieren, dass der Anwendungsbereich zu stark ausgeweitet worden sei. Das Abkommen diene nicht nur der Bekämpfung von internationalem Terrorismus und organisierter Kriminalität, sondern stelle "unschuldige Fluggäste unter Generalverdacht". Beispielsweise liege bereits ein grenzüberschreitendes Verbrechen vor, wenn es innerhalb der Landesgrenzen eines Staates begangen werde und der Täter anschließend ausreise.

Die europäischen Mitgliedsstaaten hatten dem Fluggast-Datenabkommen bereits im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt. Deutschland enthielt sich der Stimme. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte damals Bedenken wegen der "sehr, sehr langen" Speicherzeit der sensiblen Informationen. Hinzu komme, dass das neue Abkommen die Europäer im Gegenzug nicht berechtige, auf Daten von amerikanischen Staatsbürgern zuzugreifen. Ein entsprechendes Übereinkommen wird noch verhandelt.

© SZ vom 20.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: