Wegen fahrlässiger Tötung:Althaus zu Geldstrafe verurteilt

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Die Verhandlung dauerte nur eine Stunde: Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist wegen fahrlässiger Tötung im Eilverfahren zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden.

Peter Fahrenholz

Thüringens Ministerpräsident ist vom Bezirksgericht im österreichischen Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden. Das entspricht 180 Tagessätzen. Die Verhandlung war völlig überraschend für den Dienstagnachmittag angesetzt worden. Damit sollte offenbar gezielt die Öffentlichkeit von der Verhandlung ferngehalten und ein Medienrummel vermieden werden.

Dieter Althaus wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: Er muss 33.000 Euro Geldstrafe zahlen. (Foto: Foto: ddp)

Neben der Geldstrafe muss Althaus außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer des Unfallopfers zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt von Althaus, Walter Kreissl, hatte am Dienstag beim Bezirksgericht in Irdning den Antrag gestellt, die Verhandlung gegen den CDU-Politiker bereits am selben Nachmittag zu eröffnen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat der Richter dem Antrag stattgegeben.

Diese Vorgehensweise sei möglich, wenn beide Parteien, also die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte, damit einverstanden seien, sagte die Sprecherin. Weil die Information an die Medien aber erst um 15.23 Uhr erfolgte, wurde damit faktisch die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen, weil in der kurzen Zeit kein Medienvertreter nach Irdning fahren konnte.

Der Anwalt hatte vor der Verhandlung angekündigt, Althaus werde sich angesichts der ausreichend geklärten Umstände des Unfalls geständig zeigen und der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmen. Noch am Montagabend hatte der Anwalt eine Erklärung der Staatsanwaltschaft relativiert, wonach Althaus die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen habe und lediglich eine "Mitschuld" des Thüringer Ministerpräsidenten eingeräumt.

Althaus war am Neujahrstag im Skigebiet Riesneralm frontal mit einer anderen Skifahrerin, der 41-jährigen, aus der Slowakei stammenden Beata Christandl, zusammengestoßen. Die Frau, die anders als Althaus keinen Schutzhelm trug, starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus. Nach den Ermittlungen war Althaus beim Einbiegen in eine andere Skipiste ein kurzes Stück bergauf, statt wie normal bergab gefahren und dabei mit Christandl kollidiert, die die Piste von oben heruntergefahren kam. Das Gutachten sah darin einen Fahrfehler von Althaus. Thüringens Ministerpräsident erholt sich derzeit in einer Reha-Klinik am Bodensee von seiner schweren Kopfverletzung. Wann er in die Politik zurückkehren kann, ist noch völlig ungewiss.

Nach außen hin gelassen reagiert

Die Thüringer CDU hatte nach der Anklageerhebung gegen Althaus nach außen hin gelassen reagiert. Dies schaffe ,,absolut keine neue Lage'', erklärte der CDU-Fraktionschef im Landtag, Mike Mohring. Die CDU werde auf jeden Fall mit Althaus als Spitzenkandidat in die Wahl ziehen.

Intern wuchs jedoch die Nervosität in der CDU, ob die Anklage gegen Althaus zusammen mit seinen gesundheitlichen Problemen nicht doch sein politisches Ende bedeuten würde. In der Thüringer CDU kursierte eine Sammel-SMS, in der die Parteimitglieder aufgefordert wurden, in einer Internet-Umfrage des Mitteldeutschen Rundfunks in möglichst großer Zahl dafür zu stimmen, dass Althaus als Spitzenkandidat ins Rennen gehen solle.

Gleichzeitig gewann in der Thüringer CDU die Linie die Oberhand, das Strafverfahren gegen Althaus so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen, um den politischen Schaden zu minimieren. Das könnte Hintergrund für die plötzliche Wende in der Verteidigungsstrategie sein, die dazu führte, dass der Anwalt von Althaus die sofortige Hauptverhandlung beantragte.

© SZ vom 4.3.2009/segi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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