Das türkische Verfassungsgericht hat Politiker des Landes vor Äußerungen zu laufenden Verfahren gewarnt. Derartige Erklärungen seien nach dem türkischen Strafgesetzbuch ein Delikt, hieß es in einer an diesem Freitag veröffentlichten Stellungnahme des obersten Gerichts des Landes. Es sei beunruhigend, dass von offizieller Seite nichts dagegen unternommen werde.
Die regierende AK-Partei von Ministerpräsident Tayyip Erdogan hatte das Verfassungsgericht zuletzt scharf angegriffen, nachdem dieses in der vergangenen Woche gegen eine Lockerung des Kopftuch-Verbots an Universitäten gestimmt hatte.
Das Urteil galt als Anzeichen dafür, dass die AKP im Zuge eines derzeit ebenfalls beim Verfassungsgericht anhängigen Verfahrens wegen ,,anti-säkularer Aktivitäten'' verboten werden dürfte. Die Partei hat die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen und erklärt, das Verfahren sei politisch motiviert. Auch Politiker anderer Parteien und Kommentatoren haben sich wiederholt öffentlich zu beiden Verfahren geäußert.