Wahlmaschinen:Das Kreuz mit dem Computer

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Elektronische Stimmabgabe: Zwei Millionen Bürger wählten 2005 bereits per Wahlcomputer. Harscher Protest folgte. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieses Verfahrens.

Heribert Prantl

Es gibt Momente, in denen Demokratie mit Händen zu greifen ist: Der letzte Wähler hat den Abstimmungsraum verlassen, der Wahlleiter öffnet die Urne, die Stimmzettel werden auf den Tisch geschüttet und entfaltet. Jeder Bürger, der mag, kann dabei sein. Der gesamte Wahlablauf ist nämlich öffentlich, auch die Auszählung. Diese Möglichkeit der Kontrolle durch jedermann gehört zu den demokratischen Grundprinzipien.

Mit Wahlcomputern kann der Wähler nicht mehr kontrollieren, ob seine Stimme unverändert gespeichert wird. (Foto: Foto: dpa)

Wenn Wahlcomputer eingesetzt werden, fehlt dieses sinnliche Demokratieerlebnis. Der Wähler macht kein Kreuz mehr auf dem Papier, sondern bedient einen Computer, der die Stimmen erfasst und später auszählt. Was im Inneren des Gerätes genau geschieht, entzieht sich der Kenntnis des Wählers, der Öffentlichkeit und des Wahlvorstands: Der Vorstand druckt nur das vom Computer saldierte Ergebnis aus, entnimmt dann das Stimmenmodul aus dem Computer, versiegelt es und schickt es mit der Wahlniederschrift an das Wahlamt.

In Deutschland sind solche Wahlcomputer erstmals 1999 bei der Europawahl eingesetzt worden. Bei der Bundestagswahl von 2002 gab es ein paar, bei der von 2005 schon eine ganze Menge. Zwei Millionen Wähler wählten 2005 per Wahlcomputer - weil die Kommunen das, aus Kostengründen, so wollten; weil das Bundeswahlgesetz in Paragraph 35 das zulässt und weil der Bundesinnenminister eine "Bundeswahlgeräteverordnung" erlassen hat. Solche Verordnungen gibt es auch schon in sechs Bundesländern, auf dass der Computer den Wahlvorgang schneller und angeblich billiger und einfacher mache.

Gegen die Verwendung von Computern bei der Bundestagswahl 2005 gab es Einsprüche von Wählern. Weil der Bundestag die Einsprüche zurückwies, erhoben die Bürger Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: Das Karlsruher Gericht verhandelt nun am Dienstag darüber.

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat schon nein gesagt: Als 2006 mehr als 45.000 Bürger eine Petition zur Abschaffung des Paragraphen 35 Bundeswahlgesetz unterschrieben hatten, erklärte der Ausschuss: "In einem für die Demokratie so essentiellen Bereich wie der Durchführung von Wahlen ist es nach Auffassung des Ausschusses von enormer Wichtigkeit, keine Irritationen oder Zweifel aufkommen zu lassen ... Die durch die Wahlgeräte erlangten Vorteile im Wahlverfahren stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch sie jederzeit drohenden Nachteil."

Der Wähler könne etwa nicht kontrollieren, ob seine Stimme unverändert gespeichert wird. Das demokratische Prinzip der Kontrolle könne aber nicht delegiert werden, schon gar nicht an das Innenministerium oder den Hersteller der Geräte.

In den Niederlanden wurde bei einer Kommunalwahl Wahlbetrug per Computer verübt. Ihr Einsatz ist nach einem kritischen Bericht einer Regierungskommission vorläufig verboten worden. Auch in Irland hat sich eine Regierungskommission gegen die Wahlcomputer ausgesprochen. In Deutschland fordert der Chaos Computer Club ein Verbot. Die in Deutschland verwendeten Computer seien "mindestens genauso unsicher und manipulierbar wie die aus den Wahlskandalen in den USA bekannten Systeme".

In der Niederschrift, die Wahlhelfer unterschreiben müssen, steht der Satz: "Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich." Das Verfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob dieser Satz ein Lüge ist, wenn Computer im Einsatz sind.

© SZ vom 27.10.2008/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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