Elektronische Stimmabgabe: Zwei Millionen Bürger wählten 2005 bereits per Wahlcomputer. Harscher Protest folgte. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieses Verfahrens.
Es gibt Momente, in denen Demokratie mit Händen zu greifen ist: Der letzte Wähler hat den Abstimmungsraum verlassen, der Wahlleiter öffnet die Urne, die Stimmzettel werden auf den Tisch geschüttet und entfaltet. Jeder Bürger, der mag, kann dabei sein. Der gesamte Wahlablauf ist nämlich öffentlich, auch die Auszählung. Diese Möglichkeit der Kontrolle durch jedermann gehört zu den demokratischen Grundprinzipien.
Mit Wahlcomputern kann der Wähler nicht mehr kontrollieren, ob seine Stimme unverändert gespeichert wird. (© Foto: dpa)
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Wenn Wahlcomputer eingesetzt werden, fehlt dieses sinnliche Demokratieerlebnis. Der Wähler macht kein Kreuz mehr auf dem Papier, sondern bedient einen Computer, der die Stimmen erfasst und später auszählt. Was im Inneren des Gerätes genau geschieht, entzieht sich der Kenntnis des Wählers, der Öffentlichkeit und des Wahlvorstands: Der Vorstand druckt nur das vom Computer saldierte Ergebnis aus, entnimmt dann das Stimmenmodul aus dem Computer, versiegelt es und schickt es mit der Wahlniederschrift an das Wahlamt.
In Deutschland sind solche Wahlcomputer erstmals 1999 bei der Europawahl eingesetzt worden. Bei der Bundestagswahl von 2002 gab es ein paar, bei der von 2005 schon eine ganze Menge. Zwei Millionen Wähler wählten 2005 per Wahlcomputer - weil die Kommunen das, aus Kostengründen, so wollten; weil das Bundeswahlgesetz in Paragraph 35 das zulässt und weil der Bundesinnenminister eine "Bundeswahlgeräteverordnung" erlassen hat. Solche Verordnungen gibt es auch schon in sechs Bundesländern, auf dass der Computer den Wahlvorgang schneller und angeblich billiger und einfacher mache.
Gegen die Verwendung von Computern bei der Bundestagswahl 2005 gab es Einsprüche von Wählern. Weil der Bundestag die Einsprüche zurückwies, erhoben die Bürger Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: Das Karlsruher Gericht verhandelt nun am Dienstag darüber.
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat schon nein gesagt: Als 2006 mehr als 45.000 Bürger eine Petition zur Abschaffung des Paragraphen 35 Bundeswahlgesetz unterschrieben hatten, erklärte der Ausschuss: "In einem für die Demokratie so essentiellen Bereich wie der Durchführung von Wahlen ist es nach Auffassung des Ausschusses von enormer Wichtigkeit, keine Irritationen oder Zweifel aufkommen zu lassen ... Die durch die Wahlgeräte erlangten Vorteile im Wahlverfahren stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem durch sie jederzeit drohenden Nachteil."
Der Wähler könne etwa nicht kontrollieren, ob seine Stimme unverändert gespeichert wird. Das demokratische Prinzip der Kontrolle könne aber nicht delegiert werden, schon gar nicht an das Innenministerium oder den Hersteller der Geräte.
In den Niederlanden wurde bei einer Kommunalwahl Wahlbetrug per Computer verübt. Ihr Einsatz ist nach einem kritischen Bericht einer Regierungskommission vorläufig verboten worden. Auch in Irland hat sich eine Regierungskommission gegen die Wahlcomputer ausgesprochen. In Deutschland fordert der Chaos Computer Club ein Verbot. Die in Deutschland verwendeten Computer seien "mindestens genauso unsicher und manipulierbar wie die aus den Wahlskandalen in den USA bekannten Systeme".
In der Niederschrift, die Wahlhelfer unterschreiben müssen, steht der Satz: "Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich." Das Verfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob dieser Satz ein Lüge ist, wenn Computer im Einsatz sind.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Wahlcomputer Verschwundene Stimmen 26.08.2008
(SZ vom 27.10.2008/cag)
Protest gegen dritte Startbahn
Ja, Wahlhelfer ist ehrenamtlich, aber das heißt nicht, das es kein Geld gibt. Man bekommt eine Aufwandsentschädigung (so genanntes "Erfrischungsgeld"). Die Höhe variiert nach Art der Wahl (mit / ohne kommulieren und panaschieren) und nach Region.
Habe gerade einen Artikel gefunden, dass HH bei der Bürgerschaftswahl 100 pro Tag gezahlt hat - Wobei die Auszählung bis Mittwoch (also 4 Tage) geplant war. Auch gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit das ganze als Arbeitszeit anzurechnen.
Trotzdem bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass uns die Demokratie auch etwas wert sein muss. Wahlmaschinen sind einfach zu unsicher.
war in den letzten Jahren oftmals die letzte vernünftige Instanz in diesem Staat. Ich bin mir eigentlich sicher, dass man dir Problematik Ernst nimmt und diesem Quatsch ein Ende bereitet. Ansonsten werd ich mir überlegen, ob ich zur nächsten Wahl eine Kneifzange mitnehmen muss. Die paar Euro für die Reparatur eines Stromkabels ist mir die Demokratie dann doch wert.
Was um alles in der Welt soll an Wahlcomputern billiger sein? Die Wahlhelfer sind doch ohnehin, so kenne ich es zumindest aus meiner Zeit als solcher, ehrenamtlich tätig!? Oder gibt es etwas Bezirke, wo dies anders ist? Ich habe ausser nem Essen (belegte Brötchen) und Getränken nix bekommen. Und das wurde auch noch vom Ortsbeirat bezahlt, trifft also den Staat überhaupt nicht.
Ich denke, auch ich würde an einer Wahlmaschine nicht wählen gehen! Ich bin ein sehr politischer Mensch, war schon selbst aktiv tätig und habe immer gewählt. Aber verscheissern will ich mich nicht lassen! Bei der Auszählung von Stimmen waren bisher immer von allen zur Wahl stehenden Parteien Personen dabei. Bei den Wahlcomputern gibt es diesen "Ausgleich" einfach nicht mehr, das keiner reingucken kann, was in diesen Dingern passiert. Ich bin im EDV-Bereich tätig und weiss daher auch, dass es kein absolut sicheres System gibt!
Der Nachweis der Kostenersparnis durch Wahlcomputer konnte bisher nicht erbracht werden. Die Entscheider in den Ämtern argumentieren dann gern, dass das Wahl-Ergebnis schneller übermittelt werden könne. Da haben wir ja auch drauf gewartet, das das TV die Wahl-Ergebnisse schon zu den Abendnachrichten präsentieren kann-
Ich verstehe nicht, warum eines der Grundprinzipien einer demokratischen Wahl, die Nachvollziehbarkeit und die Möglichkeit der Kontrolle durch _jeden_ Bürger hier so leichtfertig über Bord geworfen werden soll.
Was ist eigentlich, wenn jemand am Tag nach der Wahl behauptet, in seinem Wahllokal habe die Partei, der er seine Stimme gegeben habe, seltsamerweise keine Stimme bekommen. Bei der Papierwahl können die Stimmzettel nachgezählt werden. Wie soll das bei der Wahl per Computer gehen?
Falls das bei uns im Wahlkreis eingeführt werden soll, werde ich auf jeden Fall eine ausführliche Begründung der Poliktik anfordern. Falls es eingeführt wird, bleibt nur noch die Briefwahl.
Mache ich meine Stimmabgabe ungültig muss ich zur Wahl gehen.
Dass ich aus demokratischen Gründen meine Stimmabgabe ungültig mache um damit keinem meine Stimme schenken mag, dürfte auch schlüssig aus dem Text zu erkennen sein.
Ein leeres Blatt abzugeben, wird den Wahlcomputer wahrscheinlich nicht sonderlich beeindrucken, ebenso dürfte die Möglichkeit einer absichtlich falschen Vielfachbenennung (oder falls Blätter gescannt werden, ein leeres oder unrichtig angekreuztes) nicht dazu führen, meine "Stimmabgabe" als nicht erfolgt anzusehen.
Briefwahl wäre eine sichere Möglichkeit. - Stimmt gerade fällt es mir ein - Danke für die Nachdenkhilfe.
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