Wahlkampf:Untaugliches Mittel

Nürnberg möchte Alexander Gauland aussperren. Das geht nicht.

Von Wolfgang Janisch

Der Versuch der Stadt Nürnberg, Alexander Gauland an einer Rede in der Meistersingerhalle zu hindern, klingt nach klarer Kante gegen Rassisten. Wegen der unsäglichen Äußerung des AfD-Spitzenkandidaten über die Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz ("in Anatolien entsorgen") droht die Stadt der AfD mit Kündigung, falls die AfD die Gauland-Rede nicht streicht. Weil sonst ihr Ansehen als Stadt des Friedens und der Menschenrechte beschädigt würde.

Die Aktion ist aber vor allem eines, nämlich rechtswidrig. Die Stadt ist verpflichtet, ihre Halle, in der im April die Grünen getagt haben und kurz nach der AfD Seehofer auftreten wird, allen Parteien gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Der Gauland-Bann lässt sich auch mit dem Hinweis auf die Friedensstadt nicht rechtfertigen - darüber hat ein Gericht bereits die Friedensstadt Augsburg belehrt, die der AfD-Chefin Frauke Petry ein Hausverbot hatte erteilen wollen.

Das heißt aber nicht, dass das Recht vor den rassistischen Ausfällen der AfD kapitulieren müsste. Gewiss, Meinungs- und Parteienfreiheit zwingen dazu, auch krasse Ausfälle zu ertragen. Aber die AfD treibt ein böses Spiel, das mit der Verletzung der Menschenwürde kalkuliert. Dafür sind jedoch Staatsanwälte zuständig, nicht Bürgermeister. Man muss die AfD reden lassen, zumal im Wahlkampf. Aber wer als Wahlkämpfer Volksverhetzung begeht, den darf man anzeigen.

© SZ vom 06.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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