Vorschriften:Hanfladen statt Handschellen

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Illustration: Lisa Borgenheimer (Foto: Lisa Borgenheimer)

Seit Langem verboten, trotzdem verbreitet: Die bestehenden Strafen für Cannabisbesitz zeigen kaum Wirkung, belasten aber Polizei und Justiz. Mehrere Städte gehen jetzt andere Wege.

Von Kim Björn Becker

Im Sommer vergangenen Jahres stand der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir eines Tages auf dem Balkon seiner Berliner Wohnung und kippte sich einen Eimer Wasser über den Kopf. Er ließ sich dabei filmen und stellte das Video ins Internet. Özdemir nahm an der sogenannten Ice Bucket Challenge teil, einem nach eigentümlichen Regeln ablaufenden Internet-Wettbewerb, der das Ziel hatte, Spenden für eine seltene Nervenkrankheit einzuwerben. In dem nur 35 Sekunden langen Film war aber nicht bloß der Bundestagsabgeordnete in Aktion zu sehen, sondern auch ein dünnes, sich im Wind neigendes Hanfpflänzchen. Da der Besitz von Cannabis in Deutschland strafbar ist, nahm die Berliner Staatsanwaltschaft pflichtgemäß Ermittlungen gegen Özdemir auf, der Verdacht lautete auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Sie stellte das Verfahren aber bald wieder ein, wegen Geringfügigkeit.

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